Zur heutigen Beratung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages über den grünen Antrag „ELENA aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen“ erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Das heutige Abstimmungsverhalten der FDP ist ein datenschutzrechtliches Armutszeugnis für die selbsternannte Bürgerrechtspartei. Trotz vollmundiger Ankündigungen der Fraktionsvorsitzenden Pilz im Nachgang des Karlsruher Urteils, man werde ELENA nun kippen, sah sich die FDP heute im Innenausschuss des Bundestages nicht in der Lage, dem grünen Antrag auf eine grundlegende Überarbeitung von ELENA zuzustimmen. Auch die CDU stimmte unseren Antrag nicht zu, obwohl ihr innenpolitischer Sprecher, Hans-Peter Uhl, erst kürzlich zu Bedenken gab, dass die Innenpolitiker der Union den Aufbau des zentralen Registers für Arbeitnehmerdaten „schon immer mit Stirnrunzeln“ begleitet hätten.

Das datenschutzrechtlich schizophrene Vorgehen von CDU/CSU und FDP beweist: Mittlerweile ist den Koalitionären der Koalitionsfrieden wichtiger als alles andere. Da stört es auch nicht, dass das völlig aus dem Ruder gelaufenen ELENA-Verfahren massive verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. Auch weiterhin werden höchst sensible Daten abgefragt und zentral gespeichert, ohne dass es den Beschäftigten möglich ist, zu erfahren, welche Daten über sie übermittelt wurden. Der bis 2012 nicht realisierbare Auskunftsanspruch hinsichtlich bereits übermittelter Daten ist nicht hinnehmbar. Unsere Bedenken an dem Verfahren teilen sowohl der Bundesdatenschutzbeauftragte als auch 22.000 Menschen, die eine Sammel-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ELENA eingereicht haben. Wir bedauern es, dass es derzeit so aussieht, als hätten die Koalitionsfraktionen aus dem jüngsten Urteil zur Vorratsdatenspeicherung nichts gelernt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hatten die Koalitionsspitzen vereinbart, auch ELENA überprüfen zu wollen. Geschehen ist seitdem nichts. Noch immer wird die Liste der zu übermittelnden Datensätze überarbeitet. Weiterhin übermitteln die Arbeitgeber auf Grundlage der alten Vorgaben. Der derzeitige Stand der Überarbeitung ist nicht bekannt.