Zur Ermöglichung der Mitarbeit bei der Erstellung eines grünen Gesetzesentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz erklären Dr. Konstantin von Notz, innen- und netzpolitischer Sprecher und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

2008 war das Jahr der Datenskandale. Darauf reagierte die Große Koalition und reformierte unter großer Hast die Regelungen des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz. Die Regelung gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie zusätzliche Probleme aufwirft, anstatt bestehende zu lösen.

Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird bereits seit den 1980er Jahren diskutiert. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion und der jüngsten Datenschutzskandale begrüßen wir die im Koalitionsvertrag angekündigte Zielsetzung eines verbesserten Schutzes von Beschäftigten.

Wir Bündnisgrünen sehen in den vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums jedoch keine wesentlichen Verbesserungen für Beschäftigte gegenüber der geltenden Praxis. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lösungen für die aus unserer Sicht drängendsten Probleme des Beschäftigtendatenschutzes bereithält.

Indem wir alle interessierten Kreise dazu einladen, sich an der Diskussion um die Ausgestaltung eines zukünftigen Gesetzes zum Schutz der Beschäftigten auf einer eigens eingerichteten Internetseite zu beteiligen, gehen wir Grünen bewusst einen neuen und innovativen Weg: Statt einfach nur einen ausgearbeiteten Gesetzestext vorzulegen, ist es unser Anliegen, sowohl die Beschäftigten als auch die beteiligten Verbände und Organisationen frühzeitig und transparent in die Diskussion mit einzubeziehen, um breite Interessen und neue Ideen angemessen berücksichtigen zu können.

Wir stellen unseren Gesetzentwurf unter www.beschaeftigten-datenschutz.de öffentlich zur Diskussion und freuen uns über Kommentare, Kritik und Anregungen.