Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zu mehr Datenschutz im Internet erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Wir begrüßen die neuen Erkenntnisse des Innenministers im Bereich des Internet-Datenschutzes. Sie waren lange überfällig. Vor gut einem halben Jahr hat Innenminister Friedrich noch zu Protokoll gegeben, dass er keine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung im Bereich des Internet-Datenschutzes sieht und Selbstverpflichtungen der Wirtschaft der Königsweg seien.

Nun scheint auch Innenminister Friedrich endlich verstanden zu haben, dass der Schutz der Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger seiner besonderen Aufmerksamkeit bedarf.

Der alleinige Verweis auf die Stiftung Datenschutz greift hier jedoch bei Weitem zu kurz. Ob die Stiftung tatsächlich kommt, ist derzeit noch fraglich. Sie droht ohnehin, nach allen bislang bekannt gewordenen Planungen, zu einem Datenschutz-Weichspüler zu werden. Ohne die Kernaufgabe einer gesetzlich geregelten Durchführung von Auditierungen sowie der Vergabe von Gütesiegeln bleibt ihr Mehrwert fraglich.

Nicht nachvollziehbar ist, warum sich der Minister Friedrich nicht einmal zu dem zaghaften Versuch einer Mindestregulierung im Sinne seines Vorgängers durchzuringen vermag, wie dieser es mit dem sogenannten Rote-Linie-Gesetz angekündigt hatte. So haben wir es einmal mehr mit einer rhetorischen Luftnummer zu tun.

Dass Festhalten des Innenministers an der Vorratsdatenspeicherung ist auch vor dem Hintergrund dieser vollmundigen Ankündigungen nur noch mit ideologischen Blockaden zu erklären: Wer einerseits vollmundig strenge Datenschutzregeln des Internets ankündigt, andererseits aber neue, zum Missbrauch einladende Datenberge anordnen will, widerspricht sich selbst und handelt auf Kosten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, zumal zwei Drittel der Bevölkerung diese anlasslose Speicherung ablehnen.