Im Mittelpunkt grüner Innenpolitik steht die Wahrung der Bürgerrechte. Alle Bürger etwa haben gegenüber dem Staat den Anspruch auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit, ohne dass es sich dabei um ein „Grundrecht auf Sicherheit“ handeln würde. Im Bereich der Innenpolitik muss staatliche Aufgabenerfüllung sorgfältig gegen möglicherweise betroffene Grundrechte der Bürgerinnen und bürger abgewogen werden. Als geradezu klassisch zu bezeichnen sind die Konflikte bei der Schaffung von neuen Eingriffsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden. Dank unseres herausragenden Bundesverfassungsgerichts fußt dieser Bereich auf einer jahrelangen, bürgerschützenden Rechtsprechung, die den Weg weist.

Die Innenpolitik umfasst ein breites Feld von Einzelthemen, darunter die Rechtsgrundlagen und Befugnisse der Sicherheitsbehörden, die Migrations-, Flüchtlings- und Asylpolitik, der Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Beamten- und Dienstrecht sowie den Katastrophenschutz. Der Innenausschuss tritt in den Sitzungswochen regelmäßig zusammen. Er ist gewissermaßen das parlamentarische Beobachtungs- und Kontrollgremium des Bundesministeriums des Innern und dessen nachgeordneten Behörden. Er behandelt aktuelle Sicherheitslagen, laufende Anträge, Gesetzesvorhaben sowie etwa die Berichte der Beauftragten sowie einzelner nachgeordneter Behörden.

Die Innenpolitik verteilt sich bei den Grünen auf vier Abgeordnete. Obmann der Gruppe für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages ist Wolfgang Wieland, zugleich Sprecher für das Themenfeld Innere Sicherheit. Ich selbst bin innenpolitischer Sprecher und damit verantwortlich für eine breite Themenpalette, die vom Beamtenrecht über den Katastrophenschutz bis zum Datenschutz reicht.

Das Hauptfeld meiner Aktivitäten lag bislang im Bereich des Datenschutzes. Wir haben mit zahlreichen Anträge wie z.B. zu SWIFT, PNR, ELENA, sozialen Netzwerken sowie auch Gesetzesentwürfen versucht, die schwarz-gelbe Koalition zu Verbesserungen des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger zu bewegen. Datenschutz ist in Deutschland als auch in Europa Grundrechtsschutz. Gesetze müssen für einen effektiven und stabilen Ordnungsrahmen sorgen, der den Umgang mit Daten und Informationen über Personen regelt. Tieferer Sinn ist der Schutz der Privatheit als auch der Entscheidungsfreiheit der Einzelnen vor Datenmissbrauch, staatlicher Willkür und ungerechtfertigten Benachteiligungen von Verbrauchern. Ein zentrales Projekt dieser Legislaturperiode ist der Beschäftigtendatenschutz. Mit dem von mir vorgelegten Gesetzentwurf habe ich versucht, dem Regierungsentwurf einen ausgeglicheneren, das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern besser berücksichtigenden Entwurf vorzulegen.