Zur endgültigen Beerdigung des Projekts eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Den dringend benötigten gesetzlichen Schutz der Beschäftigten vor Überwachung und Kontrolle hat die Bundesregierung endgültig abgeblasen. Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung ganz und gar selbst. Ihr Verweis auf die nächste Legislaturperiode ist nichts anderes als das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Auch mit dem Verweis auf die EU-Datenschutzreform kann sich die Bundesregierung nicht rausreden. Für den Beschäftigtendatenschutz bleiben nationale Regelungen dringend nötig.

IMG_5019Schon der zur Halbzeit der Legislaturperiode vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesinnenministers war an Unzulänglichkeit nicht zu überbieten. Beiden Koalitionsparteien mangelte es sowohl an gutem Willen als auch an der Fähigkeit, einen für die Beschäftigten tragfähigen Kompromiss zu finden. Grotesk sind deshalb die Ausreden der Koalition, das Vorhaben sei am Widerstand der Verbände gescheitert.

Leidtragende der schwarz-gelben Unfähigkeit sind aber nicht nur die Beschäftigten. Verlierer sind auch die Unternehmen, die weiterhin mit der bestehenden, oft unklaren Gesetzeslage leben müssen. Notwendige Verbesserungen wie etwa Erleichterungen des Datenflusses im Unternehmensverbund bleiben liegen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat kein einziges ihrer großspurig angekündigten Projekte zum Datenschutz durchgebracht. Sie verkennt damit die zentrale Bedeutung des Datenschutzes als Vertrauensanker angesichts massiv zunehmender Digitalisierung. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der schleichenden Aushöhlung ihrer Privatsphäre und ihrer Rechte.