Bundesministerium des Innern in Berlin

Bundesministerium des Innern in Berlin

Zur jüngsten Forderungen von Innenminister Friedrich nach härteren Auflagen für Google und Facebook erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen:

Friedrichs plötzliche Forderungen nach einem härteren Vorgehen gegen die Internetmonopolisten Google und Facebook sind unglaubwürdig. Richtig ist: Googles skandalös ungerechte Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie fragwürdige Datenverarbeitungspraktiken zeigen maximale Arroganz gegenüber geltendem europäischem Recht. Facebook hat nach Auffassung der Behörden die rechtswidrige Datendurchleuchtung gleich zum Geschäftsmodell gemacht und meint, den Datenschutz vollkommen ignorieren zu können.

Aber bislang ist Friedrich Hauptverfechter der Sanktionsvermeidung durch Selbstregulierung. Auf dem Höhepunkt der Debatte um Facebook war es der Innenminister, der die zuständigen unabhängigen Aufsichtsbehörden zur Mäßigung aufrief. Die von ihm als Alternative empfohlene Selbstregulierung sozialer Netzwerke kam nie und entpuppte sich als reine PR-Nummer. Und in Brüssel bremst der Innenminister seit Monaten dringend notwendige Reformen unter Verweis auf Selbstregulierung. Eine überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen fordert längst effektive Sanktionen gegen die Datenwillkür von Unternehmen.

Nur angesichts des nahenden Wahlkampfs entdeckt Friedrich sein Herz für den Datenschutz. Der Minister muss schleunigst erklären, wie er bis zum Ende der Legislaturperiode konkret Verbesserungen durchsetzen will. Dazu muss er vor allem bei der EU-Datenschutzreform endlich transparent agieren und für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger eintreten.

Auch mit einer halben Kehrtwende ist es nicht getan: Der Innenminister muss seine bisherigen datenschutzpolitischen Positionen komplett auf den Prüfstand stellen: So bleibt es ein eklatanter Widerspruch, den Datenschutz der Privatwirtschaft strenger handhaben zu wollen, gleichzeitig aber Law & Order-Politik zu betreiben und beispielsweise Vorratsdatenspeicherungen bei Privatunternehmen wie aktuell bei den Flugpassagierdaten zu veranlassen.