Demonstration in Berlin für den Schutz der Privatsphäre - auch im Berufsumfeld

Demonstranten fordern 2010 „Freiheit statt Angst“ und Datenschutz als zentrales Grundrecht – auch für die Protestbewegung in der Türkei

Zu den Versuchen Erdogans, über Zugriffe auf soziale Netzwerke die aktuellen Proteste in der Türkei zu zerschlagen erklären Memet Kilic, Mitglied der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe, und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:

Der Versuch Erdogans, IT-Unternehmen zu verpflichten, Daten ihrer Kunden herauszugeben, um diese zu verfolgen und letztlich seine eigene Herrschaft zu sichern, muss scharf zurückgewiesen werden.

Keine Staatsmacht darf Zugriff auf die Daten der Kommunikationsplattformen des Internets erhalten, wenn diese Zugriffe nicht durch ein rechtsstaatliches Verfahren und unter strengster Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte rechtlich gebunden sind. Der Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer muss gewährleistet werden und gilt auch in Richtung der betreibenden Unternehmen.

Die Protestbewegung gegen Erdogans zunehmend autoritäre Führung des Landes bedient sich demokratischer Instrumente. Grundlage Ihres Erfolges ist die Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte, ihrer auch menschenrechtlich verbürgten Rechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.

Faktisch wird heute Meinungsfreiheit oft über das Internet ausgeübt. Auch die Protestbewegung in der Türkei solidarisiert und vernetzt sich über soziale Netzwerke und findet sich unter hashtags wie #OccupyGezi.

Wir fordern die türkische Regierung auf, sich offen und zum Dialog gegenüber den friedlich protestierenden Menschen bereit zu zeigen. Wer versucht, die Meinungsfreiheit im Internet zu unterdrücken oder zu zensieren begibt sich rechtsstaatlich ins Abseits.