Zu den Forderungen aus der CDU, im Kampf gegen die Kinderpornografie die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt.

Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.

Dass nun prominente Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition die sensible Debatte für einen verbesserten Kinderschutz nutzen, um erneut den staatlichen Zugriff auf die Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen, ist ein rechtspolitisches Armutszeugnis. CDU und SPD müssen dringend sicherstellen, dass die derzeitige Debatte nicht instrumentalisiert wird, um durch die Hintertür wieder die anlass- und verdachtslose massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf die Tagesordnung zu setzen.

Bundesjustizminister Maas ist aufgefordert, in der anstehenden Ressortabstimmung und den darauffolgenden Verhandlungen im Bundestag rechtstaatlich auf Kurs zu bleiben und sich gegen derartige Forderungen zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus muss die neue Bundesregierung endlich nachholen, was die alte stets verpasste: Sie muss sich in Brüssel vehement gegen die Neuauflage einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen und so den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.