Union und SPD wollen mit Vorratsdatenspeicherung Verbrechen aufklären. Doch Kritiker befürchten heimtückischen Missbrauch. Nun wird der EuGH über die Legalität entscheiden. Dann kann es schnell gehen.

Manuel Bewarders Artikel in DIE WELT vom 7. April mit Konstantin von Notz‘ Statement kann hier nachgelesen werden.