Ich-bin-grundgesetzlich-unverdächtigDie anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Kaum eine Debatte hat so politisiert wie die um die Vorratsdatenspeicherung. Zurecht, denn die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Galt dies bereits für die Zeit vor den Snowden-Enthüllungen gilt es für die Zeit danach umso mehr. Denn letztendlich ist auch die Vorratsdatenspeicherung nichts anderes als ein Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Massenüberwachung. Sie stellt alle, die von ihr betroffen sind, unterschiedlos unter einen unserer Rechtsordnungen fremden Generalverdacht.

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, die letzte angesichts des anstehenden Urteils des EuGHs vor wenigen Wochen erst. Wir werden nicht müde darauf aufmerksam zu machen, dass wir eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für mit unserer Verfassung nicht in Einklang zu bringen halten. Wir weisen darauf hin, dass es den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung bis heute nicht gelungen ist, den Beweis der Notwendigkeit der tief in unsere verfassungsrechtlich garantierten Rechte eingreifende Datenspeicherung nachzuweisen. Unabhängige Untersuchungen belegen eindrücklich, dass es in der Zeit der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie in Deutschland keine signifikante Verbesserung der Aufklärungsquoten durch die Vorratsdatenspeicherung gab.

Hierdurch ist es auch zu erklären, dass von Befürworterseite noch immer ausschließlich mit dem Einzelfall argumentiert wird – dem denkbar schlechtesten Ratgeber für den Gesetzgeber, der eine immer notwendige Verhältnismäßigkeitsabwägung negiert. Zurecht warnt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von einer erheblichen Streubreite der Maßnahme und vor einem hierdurch entstehendem Gefühl des diffusen Beobachtetseins. Nicht zuletzt mahnt das Urteil eine Überwachungsgesamtrechnung an, die der Gesetzgeber immer vornehmen müsse. Eine Warnung, die von den bundesdeutschen Befürwortern bis heute geflissentlich übersehen wird. Genauso wie von den Befürwortern auf europäischer Ebene noch immer übersehen wird, dass es mittlerweile eine EU-Grundrechtecharta gibt.

Hierauf wies Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seiner Schlussstellungnahme hin. Er befand, dass die Richtlinie „in vollem Umfang unvereinbar“ mit EU-Grundrechten sei und bezog sich unter anderem Artikel 7, wonach jede Person das „Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation“ habe. Die in der geltenden Richtlinie vorgesehene Speicherfrist von bis zu zwei Jahren sei, so Villalón weiter, unverhältnismäßig lang. Bereits mit Verbindungsdaten könne ein komplettes Abbild der privaten Identität von Menschen erstellt werden. Gleichzeitig, das gehört zur ganzen Wahrheit dazu, hält der EuGH-Generalanwalt die Vorratsdatenspeicherung, ganz ähnlichem dem deutschen Bundesverfassungsgericht, trotz dieser deutlichen Kritik unter strengen Voraussetzungen für grundsätzlich möglich. Die Richtlinie verfolge „ein vollkommen legitimes Ziel, das darin besteht, die Verfügbarkeit der erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten sicherzustellen“.

Vor dem Hintergrund dieser Ambilavenz blicken wir derzeit alle mit Spannung in Richtung des Europäischen Gerichtshofs, der morgen also endlich sein seit langem mit Spannung erwartetes Urteil zur Vereinbarkeit der vorliegenden Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie mit geltendem EU-Grundrecht vorlegen wird. Die Welt hat das anstehende Urteil des EuGHs zum Anlass genommen, noch einmal die Positionen der einzelnen Fraktionen im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung abzufragen. Darin wird das starre Festhalten der Großen Koalition an der Vorratsdatenspeicherung deutlich. Die Innenexperten von Union und SPD drücken bereits, unabhängig von dem anstehenden Urteil, aufs Tempo was eine möglichst rasche Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung angeht.

So lässt sich Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, mit folgendem Statement zitiert: „Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt notwendig, weil es für die Abwehr und Aufklärung vieler Straftaten oft nur elektronische Spuren und keine anderen Beweismittel gibt“. Sollten Verbindungsdaten nach kurzer Zeit gelöscht werden, würden die Bemühungen der Ermittlungsbehörden ins Leere laufen.” Sollte der EuGH die aktuelle Richtlinie in Teilen beanstanden, die Vorratsdatenspeicherung aber an sich für grundsätzlich europarechtskonform erklären, gäbe es keine Notwendigkeit mit einer bundesdeutschen Regelung so lange zu warten, bis eine neue Richtlinie vorläge.

Ähnlich äußerte sich Michael Hartmann als innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Das Urteil wird Klarheit schaffen und muss in Deutschland eine schnelle gesetzgeberische Reaktion auslösen.” Die Bundesrepublik könnte in die Lage versetzt werden, mit „einem eigenen Gesetz einen guten Vorschlag für eine verbesserte neue Richtlinie zu liefern“, so Hartmann. Auch für Michael Hartmann „ist die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung erforderlich.“ Der Schutz der Bürgerrechte, so Hartmann, dürfe nicht zum Schutzmantel für Verbrecher werden.

Ich habe gegenüber der Welt (den Originalbeitrag findet Ihr hier) heute noch einmal deutlich gemacht, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Instrument anlassloser Massenüberwachung bleibt und der Staat mit ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet, gegen eines der höchsten Gebote des Datenschutzes – die Datensparsamkeit – zu verstoßen. Das war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Gerade nach den Enthüllungen durch Edward Snowden müssen wir die Ideologie extensiver anlassloser Datenhortung hinter uns lassen. Statt eines Instruments, dessen Nutzen für die Strafverfolgungsbehörden nachweisbar bei gering über Null liegt, brauchen die Sicherheitsbehörden eine gute technische wie personelle Ausstattung und effektive Mittel zur konkreten Strafverfolgung – keine anlasslose Daten- und Bewegungserfassung aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat.

Die Bundesregierung muss sich endlich, dazu fordern wir sie schon seit Jahren auf, endlich auch in Brüssel dafür starkmachen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört, in die Schublade der Geschichte, als untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat.