Die Opposition im Bundestag bereitet eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor, um die Zeugenbefragung des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss in Berlin notfalls einzuklagen.

Der taz-Artikel vom 4. Juni mit Statements von Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele kann hier nachgelesen werden.