Zur Debatte um ein Fracking-Verbot erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Konstantin von Notz:

Wir lehnen den Einsatz von Fracking zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab und begrüßen die Initiative grün-mitregierter Landesregierungen mit dem Ziel eines Fracking-Verbots. Die kurzzeitige Förderung von relativ geringen Gasmengen rechtfertigt nicht ansatzweise das Risiko, die wertvollen Grund- und Trinkwasservorräte in unserer Region dauerhaft aufs Spiel zu setzen.

Ein strikteres Wasserrecht und die obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung sind zwar erste überfällige Schritte, aber noch keine ausreichende Lösung. Denn so werden Fracking-Projekte auch weiterhin im Genehmigungsvollzug entschieden und die Betroffenen in den beteiligungsfeindlichen, intransparenten Verfahren des veralteten Bergrechts allein gelassen.

Es braucht eine politisch-rechtliche Grundsatzklärung im Bergrecht, wie es die Landesumweltminister und die Bundesumweltministerin kürzlich beschlossen haben. Fracking muss in einer konsequenten Reform rechtsfest untersagt werden. Anwohnerschaft und Gemeinden sind nach klaren Prinzipien und mit gestärkten Rechten in transparenten Verfahren zu beteiligen. Bundeswirtschaftsminister Gabriel bleibt mit seinen bisherigen Maßnahmen weit hinter diesen Vorschlägen zurück.

Union und SPD sollten erkennen: Anstatt die Energiewende auszubremsen, braucht es mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energiegewinnung, um von unsicheren Energieimporten und schmutzigen Risikotechnologien dauerhaft unabhängig zu werden – das führt die Ukraine-Krise gerade noch einmal schmerzhaft vor Augen.

Hier finden Sie den aktuellen Beschluss der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ‎“Kein Gas durch Fracking – Bundesregierung muss Bundesbergrecht ändern“