Mit Blick auf das in Stormarn bis nach Bad Oldesloe und Bargteheide reichende Aufsuchungsgebiet Leezen erklärt das bürgerliche Mitglied im Bau- und Planungsausschuss von Bad Oldesloe, Hartmut Jokisch:

Wir werden uns als Kommune so gut es geht gegen Fracking-Pläne zu Wehr setzen. Zusammen mit der SPD Bad Oldesloe sprechen wir uns für eine bessere und transparente Beteiligung der betroffenen Gemeinden aus sowie für die Umkehr der Beweislast bei Fracking-Schäden.

Aus bundespolitischer Sicht ergänzt der grüne Bundestagsabgeordnete für Stormarn, Konstantin von Notz:

Die Bundesregierung muss endlich eine Regelung vorlegen, die Fracking überall rechtsfest und effektiv verhindert. Solange Berlin beim überkommenen Bergrecht untätig bleibt, können die betroffenen Länder und Kommunen nur wenig im Rahmen des rechtlich Möglichen unternehmen. Wir begrüßen daher die schleswig-holsteinische Initiative mit dem Ziel eines Fracking-Verbots über den Bundesrat als einen ersten Schritt.

Nun ist es aber an der Großen Koalition zu handeln. Während CDU-Wirtschaftspolitiker unverhohlen fracken wollen, sind die jüngst vorgelegten Eckpunkte der SPD-Minister nicht mehr als ein wachsweicher Formelkompromiss, auf dem ein bisschen Verbot drauf steht, aber viel Förderung drin steckt. So sollen sowohl Fracking für sogenanntes Tight Gas sowie für Lagerstätten unter 3000 Meter erlaubt werden. Auch der Einsatz wassergefährdender Stoffe wird weiter zugelassen.

Hier sind auch und gerade die Abgeordneten der Großen Koalition aus Schleswig-Holstein gefragt. Das bisherige Agieren meiner Wahlkreis-Kollegen in Berlin wundert doch sehr. Wer wie sich im Kreis wie Franz Thönnes oder einige CDU-Ortsverbände gegen Fracking ausspricht, muss nun eben im Bundestag klar Nein zu den jetzt vorliegenden Frack-Vorschlägen sagen, andere Wahlkreisabgeordnete wie Gero Storjohann sollten sich überhaupt einmal eindeutig zur Thematik erklären.

Die grüne Bundestagsfraktion hat einen eindeutigen Beschluss gegen den Fracking-Einsatz in Deutschland gefasst. Unter diesem Link bzw. im Anhang finden Sie das Positionspapier.