Wann darf der BND deutsche Staatsbürger abhören? Was genau heißt es, wenn der Geheimdienst maximal 20 Prozent der Bandbreite einer Daten-Leitung absaugen kann? Und wie bekommt er Zugang zu Datenknoten? Um diese Fragen ging es an diesem Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Lesen Sie den SZ Online-Beitrag vom 27. November mit Statements von Konstantin von Notz hier.