Zu den Ankündigungen der Großen Koalition, einen Sonderbeauftragten zur Einsicht in die NSA-Selektorenlisten einsetzen zu wollen, erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Abgeordnete müssen unmittelbaren Zugang zu den Beweismitteln, in diesem Fall den Selektoren-Listen, bekommen. So sieht es das Gesetz explizit vor. Das ist der Kern parlamentarischer Kontrolle. Der durchsichtige Versuch des Bundeskanzleramtes, eine genehme Mittelsperson dazwischen zu schalten, ist inakzeptabel. Mit diesem Vorschlag verpufft auch die von Frau Merkel erzeugte Illusion, sie wolle das Parlament bei seiner Aufklärungsarbeit endlich unterstützen. Nun wissen wir, was das Wort der Kanzlerin wert ist. Vor kurzem hat sie es noch als „Selbstverständlichkeit“ bezeichnet, dass dem Ausschuss alle für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags notwendigen Dokumente tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

Tatsächlich windet man sich seit den ersten Veröffentlichungen von Edward Snowden im Sommer 2013 um die Wahrheit herum. Durch ihr Vorgehen verhindert die Bundesregierung nicht nur eine direkte Einsicht der Abgeordneten in die Selektoren-Listen, sie beraubt das Parlament seiner originären Rechte. Wir bedauern es sehr, dass es die Bundesregierung auch in dieser Frage erneut auf eine gerichtliche Klärung anlegt.