Spätestens mit Sigmar Gabriels Machtwort und dem Votum des SPD-Konvents ist es endgültig amtlich: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt ihren höchst bürgerrechtsfeindlichen Kurs fort. Sie klärt nicht nur den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten nicht auf, sie reanimiert auch den Zombie aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste – die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Für die Böll-Stiftung habe ich den grundrechtsgefährdenden “Kompromisses” der Minister Maas und de Maiziere Ende April in einem kurzen Gastbeitrag kommentiert.

Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Nicht ohne Grund hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht mit unserer Verfassung für nicht vereinbar erklärt und vor einem diffusen Gefühl des Beobachtetseins gewarnt, das mit der anlasslosen Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung einhergeht. Auch die Grünen hatten gegen die letzte von einer Großen Koalition vorgelegte Vorratsdatenspeicherung geklagt und seitdem etliche Anträge im Bundestag gegen die VDS vorgelegt.

Das Gericht stellte in seinem Urteil deutlich heraus, dass die Streubreite der Maßnahme extrem weit sei und die Vorratsdatenspeicherung tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreife. Das Gericht mahnte zudem eine “Überwachungsgesamtrechnung” an und gab den Gesetzgeber die Hausaufgabe auf, eine solche bei ähnlichen Datenspeicherungen zwingend zu berücksichtigen. Das alles vor den seit nunmehr zwei Jahren andauernden Enthüllungen Edward Snowdens über eine scheinbar massenhafte anlasslose Überwachung der Kommunikation ganzer Länder und vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Auch das höchste Europäische Gericht stellte mittlerweile klar, dass die bestehende EU-Richtlinie, die bislang von den Befürwortern einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für die Notwendigkeit einer Neuauflage in Deutschland stets ins Feld geführt wurde, auch mit geltendem EU-Grundrecht nicht zu vereinbaren ist.

Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger

Die Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter einen unseren Rechtsordnungen unbekannten Generalverdacht. Seit langem verweisen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung darauf, dass durch die Speicherung sämtlicher, sehr aussagekräftiger Kommunkationsverbindungsdaten aller Menschen auf staatliche Anweisung höchst risikobehaftete Datenberge angehäuft werden. Gerade nach den jüngsten Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden steht die Rechtmäßigkeit eines solches Vorgehens der anlasslosen Massenüberwachung massiv in Frage. Die Haltung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist somit der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Die Vorratsdatenspeicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Aus diesem Grund haben die Grünen in den vergangenen Jahren mehrere Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung in den Deutschen Bundestag eingebracht und sich immer wieder, zuletzt im Zuge der Debatte um das IT-Sicherheitsgesetz der Bundesregierung, vehement gegen das Instrument der anlasslosen Massenüberwachung ausgesprochen.

Die Bundesregierung haben wir in den vergangenen Jahren immer und immer wieder aufgefordert, von diesem bürgerrechtsfeindlichen Vorhaben endlich Abstand zu nehmen. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs war zweifellos auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die bis zuletzt an diesem höchst fragwürdigem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik, dessen Nutzen für die Strafverfolgung trotz einer jahrelangen Diskussion bis heute empirisch nicht nachgewiesen werden konnte, festhielt.

Dass, obwohl wir die Diskussion seit nunmehr mehreren Jahren führen und die verfassungsrechtlichen Bedenken seit langem bekannt sind, sich konservative und sozialdemokratische Hardliner bis heute an diesem höchst umstrittenen Instrument festklammern, ist uns unverständlich: Letztlich wird den Strafverfolgungsbehörden so ein Bärendienst erwiesen. Statt sich für eine verbesserte personelle und technische Ausstattung und einer zielgerichtetere Arbeit in Zeiten terroristischer Bedrohungen einzusetzen, wird den Strafverfolgungsbehörden ein Instrument an die Hand gereicht, dessen sicherheitspolitischer Nutzen – empirisch nachweisbar – hart gegen Null geht. So erhöht man keine Sicherheit, gefährdet jedoch gleichzeitig massiv Grund- und Freiheitsrechte.

Kein sicherheitspolitischer Nutzen

In den vergangenen Monaten haben wir die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen eine etwaige Neuauflage einer entsprechenden Richtlinie in Brüssel einzusetzen. Bundesjustizminister Maas betonte stets, dass es mit ihm, so lange es keine neue Richtlinie gäbe, auch kein neues Gesetz auf nationaler Ebene geben werde. Was dieses Versprechen wert ist, sehen wir heute: Der von Ministern Maas vorgelegte Gesetzentwurf ist ein einziges Geschenk an den Koalitionspartner und seine sicherheitspolitischen Wünsche. Wenige Tage nach entsprechenden Zusagen des SPD-Vorsitzenden und Vizekanzlers ist Heiko Maas final umgekippt.

Der mehr als durchsichtige Versuch einer Umetikettierung der Vorratsdatenspeicherung in eine „Höchstspeicherfrist“ ist lächerlich und längst gescheitert, denn auch hier handelt es sich um nichts anderes als eine anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bundesbürger und damit um einen massiven Angriff auf unsere Grundrechte. Bezüglich der Frage, ob die nun vorgelegten Leitlinien die hohen juristischen Hürden nehmen, die sowohl Bundesverfassungsgericht als auch Europäischer Gerichtshof aufgezeigt haben, bleiben große Zweifel bestehen. Wie beispielsweise die Rechte von Berufsgeheimnisträgern effektiv geschützt werden sollen, beantwortet die Bundesregierung bis heute nicht.

Rechtsdogmatischer Dammbruch

Auch eine vom Bundesverfassungsgericht lange vor den Snowden-Enthüllungen angemahnte Berücksichtigung anderer Massenspeicherungen in einer “Überwachungsgesamtrechnung” ignoriert sie geflissentlich. Sie berücksichtigt nicht, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen rechtsdogmatischen Dammbruch handelt. Daher ist es auch ein Trugschluss, wenn Bundesinnenminister de Maiziere nun mutmaßt, mit dem nun vorgelegten Kompromiss sei ein langjähriger Streit beendet. Dass dies mitnichten der Fall ist, zeigen die jüngsten Äußerungen von Vertretern der Polizeigewerkschaften, die schon heute, nur wenige Tage nach Vorlage des ersten Entwurfs, fordern, die Speicherung auszudehnen. Das zeigt: Die Auseinandersetzung um den Rechtsstaat und den Schutz unserer Bürgerrechte in der digitalen Welt ist mitnichten vorbei, sie hat vielmehr gerade erst begonnen.

Bürgerrechtsfeindlicher Kurs von Union und SPD

Die letzten Tage haben noch einmal verdeutlicht: Ganz offenkundig sind Union und SPD weder fähig noch willens, aus den grundrechtlichen Realitäten die gebotenen rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen. Vielmehr wird der von Anfang an von der Großen Koalition verfolgte bürgerrechtsfeindliche Kurs konsequent fortgesetzt. In Richtung schwarz-rotzer Bundesregierung sagen wir klar: Wir haben bereits das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht und behalten uns auch diesmal eine genaue gerichtliche Überprüfung vor. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament, sondern ein für alle Mal auf die Müllhalde der Geschichte. Gerade nach den Enthüllungen durch Edward Snowden müssen wir die Ideologie extensiver anlassloser Datenhortung endlich hinter uns lassen und uns tatsächlich effektiven Instrumenten der Kriminalitätsbekämpfung zuwenden.