Fast täglich kommen brisante Informationen über die Aktivitäten von BND und NSA an die Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat über Monate, gerade auch auf dem absoluten Höhepunkt der Affäre, ein mögliches No-Spy-Abkommen wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Ein solches Abkommen, das wissen wir durch die Aufklärung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses heute, war nie realistisch. Hierzu habe ich einen Gastbeitrag verfasst, der in der aktuellen Profil: Grün erschienen ist. 

NSA-UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS

Betrug und Selbstbetrug – Die No-Spy-Illusion

Bereits vor den Anschlägen des 11. September 2001 arbeiteten Geheimdienste weltweit an umfassenden Ansätzen zur Überwachung von Internet und Telekommunikation. Nach 9/11 haben sich Dienste und Regierungen offenbar rigoros über berechtigte politische Bedenken und rechtliche Beschränkungen hinweggesetzt. Bezüglich der Dimension dieser rechtsstaatlich hochproblematischen Entwicklung hat Edward Snowden der Welt im Sommer 2013 die Augen geöffnet. Seine Veröffentlichungen haben gezeigt: Geheimdienste zielen auf eine flächendeckende Überwachung der weltweiten Kommunikation. Sie haben ein geheimes Daten-Tauschsystem errichtet, das rechtliche Vorgaben und parlamentarische Kontrolle bewusst aushebelt. Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) ist ein wichtiger Akteur in diesem Spiel.

Mehr als zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen hat der Skandal Bundeskanzlerin Merkel erreicht. Lange interessierten die Enthüllungen sie gar nicht. Dies änderte sich erst, als ihr eigenes Handy betroffen war. Man gerierte sich als Opfer, zog ein „No-Spy“-Abkommen aus dem Hut und suggerierte, dass dessen Abschluss unmittelbar bevorstünde – obwohl es nie eine realistische Aussicht hierauf gab. Die Kanzlerin muss sich deshalb heute den Vorwurf der bewussten Wahlkampfmanipulation gefallen lassen. Doch die eklatanten Versäumnisse bei der Fachaufsicht über die Geheimdienste reichen sehr viel weiter zurück.

NSA-SELEKTORENLISTE – ZU GEHEIM FÜR DEN NSA-AUSSCHUSS?

Die Aufklärung im Untersuchungsausschuss, dessen Sinnhaftigkeit anfänglich offen in Frage gestellt wurde, schreitet weiter voran. Aktuell geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang sich der BND rechtswidrig der Beihilfe an der Ausspionierung deutscher und europäischer Unternehmen und Behörden durch die National Security Agency (NSA), den größten Auslandsgeheimdienst der USA, mitschuldig gemacht hat. Im Mittelpunkt der Debatte stehen Filter- und Suchkriterien, mit denen die abgegriffenen Datenmassen durchforstet werden, die sogenannten Selektoren.

RASTERFAHNDUNG MIT SELEKTOREN

Bei „Selektoren“ handelt es sich um Suchmerkmale wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Massen-Telekommunikationsüberwachung funktioniert wie eine Rasterfahndung: Erfasst wird zunächst der gesamte Datenfluss einer Richtfunkstrecke, einer Glasfaserleitung oder eines Satelliten. Unterschieden wird zwischen „Verkehrsdaten“ (wer hat wann, wo mit wem, wie lange kommuniziert) und „Inhaltsdaten“ (Inhalte von Telefonaten, Chats oder E-Mails). Die Inhaltsdaten werden mithilfe der „Selektoren“ durchforstet. Taucht in einem Datensatz ein von der NSA übermittelter „Selektor“ auf, leitet der BND diese Information an den US-Geheimdienst weiter.

LEGALE UND WENIGER LEGALE SELEKTOREN

Die verwendeten „Selektoren“-Listen müssen natürlich mit geltenden rechtlichen Vorgaben übereinstimmen. Die Einsicht in die Listen ist essenziell, will man bewerten, ob sich der BND immer an diese Vorgaben gehalten hat. Für den Ausschuss und seine Arbeit sind die Listen somit wichtige Beweismittel zur unmittelbaren Erfüllung des Untersuchungsauftrags. Doch die Bundesregierung versucht derzeit, die parlamentarische Aufklärung auszubremsen, indem sie die Herausgabe der Listen an den Ausschuss verweigert. Die Diskussion um einen Sonderermittler ist ein reiner Ablenkungsversuch. Diese Schwächung von Ausschuss und Parlament werden wir nicht hinnehmen und notfalls auf Herausgabe der Listen klagen.

„AUSSPÄHEN UNTER FREUNDEN: DAS GEHT GAR NICHT“ – ODER DOCH?

Die NSA hat in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Suchbegriffe an den BND übermittelt. Stichprobenhafte Prüfungen hatten bereits vor Jahren ergeben, dass auch deutsche und europäische Unternehmen zum Ziel wurden. Doch statt die Reißleine zu ziehen, zog man es offenbar vor, die Kooperation einfach unbeirrt fortzuführen.

Bei den Metadaten nimmt der BND nach gegenwärtigem Kenntnisstand noch immer keinerlei Beschränkung nach Suchbegriffen vor, sondern leitet sie nach automatisierter Ausfilterung vermeintlich deutscher Daten vollständig an die NSA weiter. Hinsichtlich der Verwertbarkeit dieser Daten, beispielsweise für die Zielsteuerung von Drohnen-Einsätzen, ein höchst fragwürdiges und aus unserer Sicht rechtlich unzulässiges Verfahren.

GEHEIMDIENSTE AUSSER KONTROLLE

In komplexen Sicherheitslagen weltweit erfüllen Geheimdienste eine wichtige Funktion. Im Rahmen der ihnen vom Grundgesetz zugestandenen Aufgaben und Befugnisse liefern sie Informationen, zum Beispiel zur Terrorismus- und Proliferationsbekämpfung oder zur Sicherung von Bundeswehrangehörigen in Auslandseinsätzen. Rechtlich sind die Dienste den typischen demokratischen und bürgerrechtlichen Schutzvorkehrungen weitgehend entzogen. Ihr Handeln bleibt überwiegend geheim und kann durch Gerichte allenfalls in engen Ausnahmefällen überprüft werden. Der kritischen Bewertung durch die Öffentlichkeit sind damit enge Grenzen gesetzt.

Umso bedeutsamer sind die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und eine effektive Aufsicht. Doch genau hier hat das zuständige Bundeskanzleramt nicht nur weitestgehend versagt. Statt die Risiken der Kooperationen mit der NSA sowohl rechtlich, technisch wie auch organisatorisch abzusichern, hat man sich an offenkundig unvertretbaren Überdehnungen des Rechts beteiligt.

ILLEGALE MASSENÜBERWACHUNG

Bestätigt sich dies, handelt es sich um eine illegale geheimdienstliche Massenüberwachung unter Billigung des Kanzleramtes. Hierfür direkt verantwortlich ist die Kanzlerin. Seit zehn Jahren steht sie an der Spitze der zuständigen Fach-Aufsichtsbehörde. Obwohl es seit 2005 wiederholt Meldungen an das Kanzleramt zur Übergriffigkeit der NSA gab, zog man die rechtsstaatlich notwendigen Konsequenzen offenkundig nicht. Eine tatsächliche, systematische Überprüfung der „Selektoren“ wurde von Beginn der Kooperation an nicht vorgenommen. Erst nach den Enthüllungen Snowdens im Jahr 2013 soll eine erste grundlegende Überprüfung und Löschung fragwürdiger „Selektoren“ im BND erfolgt sein. Heute wissen wir: Erst nach Angela Merkels denkwürdigem Satz „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“ stellte man die Ausspähung eben dieser Freunde durch den BND überhastet ein. Und das angeblich heimlich, ohne die BND-Spitze und das Kanzleramt zu informieren.

FRAGWÜRDIGE KOOPERATIONEN – MERKEL WEISS NICHTS DAVON

Grenzüberschreitende Kooperationen der Geheimdienste sind grundsätzlich notwendig, doch es gilt: Rechtliche Bindungen und das Grundgesetz müssen zwingend beachtet werden. Der BND aber hat sich nach heutigem Kenntnisstand an heimlichen, unter Missachtung aller rechtlichen Bindungen weltweit stattfindenden, geheimdienstlichen Telekommunikationsüberwachungen und am Austausch der so gewonnenen Informationen beteiligt. Hier stellt sich die Frage, ob er dafür gezielt politische Unterstützung und Rückendeckung bekam. Auch dies gilt es aufzuklären.

Die Liste der im Ausschuss aufgedeckten, skandalträchtigen Vorgänge ist lang. Und die Aufklärung schreitet trotz aller Sabotageversuche der Regierung weiter voran. Für unsere Rechte als Parlament und Opposition werden wir auch weiterhin entschieden streiten. Das Ziel ist und bleibt, die mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringende grenzen- und anlasslose geheimdienstliche Massenüberwachung zurückzudrängen. Als Parlament müssen wir die Hoheit über ein System zurückgewinnen, das sich nach heutigem Erkenntnisstand aufgrund einer absolut unzureichenden Fachaufsicht ein Stück weit verselbstständigt hat, sich in Rechtsstaaten aber nicht verselbstständigen darf. Dies sind wir auch Edward Snowden schuldig.

Konstantin von Notz ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Obmann im 1. Untersuchungsausschuss (NSA).

Einen weiteren Gastbeitrag „Aufgaben und Befugnisse der Geheimdienste begrenzen, Aufsicht und Kontrolle stärken!“ hat Hans-Christian Ströbele verfasst. Auch er ist online abrufbar.