Innerhalb weniger Tage kam es bei Würzburg, in München und in Ansbach zu Anschlägen. In Frankreich gab es erneute schreckliche Gewaltakte – in Nizza und bei Rouen. Wir trauern mit den Angehörigen der Toten und hoffen auf vollständige Genesung der Verletzten. Hier findet Ihr eine Einschätzung und Bewertung der aktuellen Situation durch die Grüne Bundestagsfraktion:

Die Aufklärung der Taten ist im Gange. Ihre Hintergründe sind, nach allem, was wir derzeit wissen sehr vielschichtig und höchstunterschiedlich. Vieles muss noch aufgeklärt werden. In München hat der Attentäter im Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschossen und sich anschließend selbst umgebracht – am Jahrestag der rechtsextremen Anschläge von Utøya in Norwegen. Seine Opfer sind überwiegend Jugendliche mit Migrationshintergrund. Die Polizei fand in seiner Wohnung rechtsextreme und rassistische Schriften.

Bei der Bluttat im Regionalzug bei Würzburg hat der Täter Menschen mit einem Messer und einer Axt schwer verletzt, darunter eine Touristenfamilie aus Hongkong. Der Attentäter in Ansbach hat sich mit einer selbstgebauten Bombe selbst getötet und dabei mehrere Menschen verletzt. Bei beiden Tätern gibt es offenbar Bezüge zum gewaltbereiten Islamismus. Vorsichtig muss man freilich bei der durchsichtigen Propaganda des „Islamischen Staates“ sein, der solche Anschläge sofort für sich beansprucht, anfänglich selbst den in München. Die Täter in München und Ansbach hatten offenbar schwere psychische Probleme, der Täter von Würzburg war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen.

Bestehende Sicherheitslücken und Versäumnisse im Vorfeld müssen nun mit kühlem Kopf analysiert werden. Nur so können wir die richtigen Schlüsse zur Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung zukünftiger Taten ziehen. Gerade in diesen Zeiten bewährt sich der Rechtsstaat. Vermeintlich einfache Antworten erhöhen unsere Sicherheit nicht.

Bewährt hat sich bereits vielfach der zivilgesellschaftliche Bürgersinn. Er kam in der großen Hilfsbereitschaft der Menschen in München, an der Bahnstrecke nach Würzburg und in Ansbach zum Ausdruck. Er manifestiert sich darin, dass in Ansbach Bürgerinnen und Bürger angereisten rechtsextremen Scharfmachern, die die Tat für ihre Hetze instrumentalisieren wollten, die rote Karte zeigten. Er zeigt sich im ungebrochenen, oftmals ehrenamtlichen Engagement für Flüchtlinge und er zeigt sich ebenso in der Kundgebung von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak in Ansbach, die am Tatort für Frieden demonstrierten mit Schildern wie „Wir liefen vom Mord weg, weil wir friedlich leben wollen“.

Wirksame Stärkung der Inneren Sicherheit statt populistischer Vorschläge aus der Mottenkiste

Die schrecklichen Taten haben uns erneut die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften schmerzhaft vor Augen geführt. Gerade dieser Tage versuchen einige erneut, politisches Kapital aus den Taten zu schlagen. Sie bieten verheißungsvolle, zunächst gut klingende, oftmals altbekannte Antworten an, die sich bei genauerer Betrachtung als bloße Scheinantworten entpuppen. Diese ebenso hilf- wie sinnlosen Vorschläge erhöhen die Innere Sicherheit meist nicht. Obwohl der Einsatz der Polizisten in München allgemein als vorbildlich koordiniert charakterisiert wird, rufen die ersten bereits wieder nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren oder gar nach einer Reservisten-Armee aus Freiwilligen nach Vorbild der US-Nationalgarde. Beides lehnen wir entschieden ab.

Wir haben auch große Zweifel, dass erneute, an die Neunziger-Jahre erinnernde, Debatten um ein Verbot von Computerspielen tatsächlich zielführend sind. Gleiches gilt für Forderungen, das sogenannte „Darknet“ Trocken zu legen oder die Anonymität im Netz abzuschaffen. All diese Forderungen haben eins gemeinsam: Sie verstellen den Blick auf tatsächlich unsere Sicherheit erhöhende Maßnahmen.

Sicherheit erhöhende Maßnahmen

Wir brauchen eine personell, sachlich und finanziell besser ausgestattete Polizei, flächendeckende, niedrigschwellige und effektive Präventionsprogramme unter Einbindung der Zivilgesellschaft, einschließlich der Religionsgemeinschaften und der MigrantInnenselbstorganisationen, die konsequente psychologische Betreuung Traumatisierter und einen verbesserten, rechtsstaatlich organisierten, europaweiten Informationsaustausch über Gefährder.

Die Tat des erst achtzehnjährigen Münchners, der sich eine vormals deaktivierte Waffe über das Internet bestellte, zeigt: Immer noch ist es viel zu einfach, an Schusswaffen zu kommen. Dies gilt vor allem für den Zugang zu illegalen Schusswaffen und die Gefahr, die von umgebauten Dekorationswaffen ausgeht. Auf beides haben wir, insbesondere nach den Anschlägen von Paris und Brüssel, immer wieder hingewiesen.

Es bedarf dringend einer EU-weiten Anpassung der zum Teil erheblich differierenden waffenrechtlichen Vorschriften. Wir brauchen auch hier einen effektiveren, rechtsstaatlichen Informationsaustausch und eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Waffen. Auch brauchen wir eine einheitliche Kennzeichnung sowie Standards für die irreversible Deaktivierung von Feuerwaffen.

Erst im Juni haben wir einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der darauf abzielte, bestehende Lücken im Waffenrecht zu schließen und unter anderem auch auf die Problematik der Dekorationswaffen verwies. Unsere Initiative wurde durch die Stimmen der großen Koalition abgelehnt.

Bei der Umsetzung neuer EU-Vorgaben zum Waffenrecht hat die Bundesregierung zudem lange Zeit auf der Bremse gestanden. Führende Vertreter der Union, die heute am lautesten nach immer neuen  Gesetzesverschärfungen rufen, haben die EU-Reform bewusst ausgebremst. Statt die EU bei ihren wichtigen Vorhaben zur Erhöhung der Inneren Sicherheit zu unterstützen, haben sie sich als Beschützer bayerischer Schützenvereine vor einem vermeintlichen EU-Regulierungswahn stilisiert. Hierdurch ist wertvolle Zeit verloren gegangen.

Bessere Registrierung von Flüchtlingen und bessere Betreuung für Traumatisierte

Selbstverständlich muss es unser Anspruch sein, neu ankommende Asylsuchende in Deutschland und Europa schnellstmöglich zu registrieren und ins Asylverfahren zu bringen. Dies ist elementar für die innereuropäische Freizügigkeit, im Interesse der Schutzsuchenden, aber auch erforderlich aus sicherheitspolitischer Sicht. Wie wichtig das ist, zeigt auch der Fall des Attentäters von Würzburg. Hier hatte es noch keine Abnahme von Fingerabdrücken und eine Identitätsklärung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegeben, obwohl der Mann bereits im Juni 2015 eingereist war.

Wir haben die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, wirksame Maßnahmen zur Beschleunigung der Registrierung inklusive der Abnahme von Fingerabdrücken sowie der Asylverfahren auf den Weg zu bringen und hierfür zahlreiche Vorschläge gemacht. Wir müssen wissen, wer sich in unserem Land aufhält und auch, wer welche Hilfestellung benötigt. Die Bundesregierung muss hier endlich aktiv werden und den überbordenden Verfahrensstau beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (rund 500.000 unerledigte Asylverfahren) abarbeiten. Dies könnte zum Beispiel mit Hilfe einer Altfallregelung, der Abschaffung der Widerrufsprüfung und dem Aussetzen von Dublin-Rücküberstellungen gelingen. Bisher zeigt sich die Bundesregierung hier aber überhaupt nicht handlungsbereit.

Es ist besorgniserregend, dass es keine ausreichenden therapeutischen Angebote für traumatisierte Asylsuchende gibt. Die Wartezeiten für einen Therapieplatz betragen fast ein Jahr. Hier besteht schon seit Längerem großer Handlungsbedarf.

Ein zentraler Punkt der Sicherheitsdebatte ist der Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern. Es mehren sich die Stimmen, insbesondere aus CSU und CDU, dass abgelehnte Asylbewerber und ausländische Straftäter leichter abgeschoben werden sollen. Eine Abschiebung in Krisenregionen dürfe dabei kein Tabu sein. Es gebe angeblich selbst in Afghanistan „sichere“ Regionen. Diese Forderungen stehen in krassen Gegensatz zur Sicherheitslage in Afghanistan, die insbesondere für die Zivilbevölkerung instabiler denn je ist.

Reflexartige Rufe nach Gesetzesverschärfungen oder schnelleren Abschiebungen sind populistisch und bringen in der Sache nichts. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten, weil den Betroffenen infolge der Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde. Auch straffällige Ausländer und Gefährder haben nach unserer Rechts- und Werteordnung einen Anspruch darauf, dass ihre Würde, ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit geschützt werden. Diesen Werten dürfen wir keinen Abbruch tun, auch und gerade in Zeiten, in denen unsere Rechts- und Werteordnung bedroht und angegriffen wird.

Stattdessen müssen wir auf das polizeiliche Instrumentarium zurückgreifen, die Polizei personell, sachlich und finanziell in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen und die Befugnisse, die sie nach geltendem Recht schon hat, auszuüben. Menschen, die aus gutem Grund im Visier der Sicherheitsbehörden sind, müssen von der Polizei engmaschig überwacht werden.

Erst im März 2016 hat die große Koalition das Ausweisungsrecht als Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht in Köln nachhaltig verschärft. Schon jetzt haben die politisch motivierte Beteiligung an Gewalttätigkeiten oder die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr meist die Ausweisung zur Folge.

Die Zahl der Abschiebungen, für deren Durchsetzung die Bundesländer zuständig sind, ist deutlich gestiegen: 2015 gab es laut Bundesinnenministerium 20.888 Abschiebungen – etwa doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Daneben gab es im vergangenen Jahr etwa 37.000 geförderte freiwillige Ausreisen, in den ersten vier Monaten 2016 waren es fast 21.000.