Seit langem streitet die grüne Bundestagsfraktion für eine Zeugenaussage von Edward Snowden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur internationalen Geheimdienstaffäre – im Parlament, vor dem Bundesverfassungsgericht und zuletzt auch vor dem Bundesgerichtshof, der uns schließlich Recht gab. Die Entscheidung hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die große Koalition, die mit fadenscheinigen Argumenten immer wieder versucht hat eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren. Das tut sie sogar jetzt noch.

 

Edward Snowden – Schlüsselzeuge im weltweiten Geheimdienstskandal

Edward Snowden ist zweifellos ein Schlüsselzeuge, wenn es um die Aufklärung des von ihm und einer Handvoll Journalistinnen und Journalisten aufgedeckten Überwachungsskandals geht. Weil dies so ist, haben sich alle Fraktionen bei der Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses darauf verständigt, die besondere Rolle des Zeugen bereits durch die Erwähnung im ersten Satz des Einsetzungsbeschlusses zu betonen. Eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages wird ohne die Vernehmung von Edward Snowdens massiv erschwert.

Anhaltende Verweigerungshaltung der Großen Koalition

Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen an der Weigerung der Großen Koalition, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit Edward Snowden vor dem Ausschuss aussagen kann. Unser erster Beweisantrag, Edward Snowden als Zeugen anzuhören, wurde im April 2014 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vertagt. Obwohl die Bundesregierung in der Folge versuchte, die Schlüsselrolle von Edward Snowden bei der Aufklärung des weltweiten Überwachungsskandals kleinzureden und so eine Anhörung in Berlin zu umgehen, beschloss der Untersuchungsausschuss am 8. Mai 2014, den US-Whistleblower als Zeugen zu hören.

Durchsichtige Ablenkungsmanöver von Schwarz-Rot

Bis heute scheitert jedoch die Umsetzung dieses Beschlusses an der Angst der Koalition, durch eine Anhörung von Snowden bei der US-Regierung in Ungnade zu fallen. Stattdessen versuchen Vertreter der Koalitionsparteien, der Regierung oder der Sicherheitsbehörden Edward Snowden als russischen Spion darzustellen. Auch dies dient dem Zweck, die Umsetzung des Beweis-Beschlusses zu sabotieren. Auf diesem Weg wollte man der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung ersparen.

Klage in Karlsruhe

Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein Edward Snowden in einemordnungsgemäßen Verfahren vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Deutschland vernehmen zu können. Mehrfach hat Edward Snowden erklärt, dass er hierfür bereit ist. Nach Vorlage eines Antragsim Plenum des Bundestags, haben wir als Opposition auch im Zuge einer gemeinsamen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die schwarz-rote Mehrheit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu durchbrechen.

Klage vor dem Bundesgerichtshof

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unsere gemeinsame Klage mit Hinweis auf den Umstand, dass die Entscheidung der Bundesregierung noch ausstünde und man daher nicht zuständig sei, an den Bundesgerichtshof (BGH) verwiesen hatte, hatten wir uns nach kurzer Enttäuschung dazu entschlossen, als Opposition nichts unversucht zu lassen und haben uns schließlich an den Bundesgerichtshof gewandt. Die Ermittlungsrichterin am BGH haben wir ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPD zu durchbrechen – mit Erfolg. Das Gericht ist unserer Argumentation in vollen Umfang gefolgt, worüber wir uns sehr gefreut haben.

Große Koalition spielt weiter auf Zeit

Nach der Entscheidung der Ermittlungsrichterin waren wir in der Lage, die Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPD in dieser Woche erneut mit Hilfe eines Beschlusses aufzufordern, unserem Ansinnen endlich statt zu geben und die Bundesregierung auf Amtshilfe bezüglich der Vernehmung von Edward Snowden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zu verpflichten. Doch wer dachte, die Große Koalition würde sich an den Beschluss des Bundesgerichtshofs gebunden fühlen, der irrt. Erneut hat die Ausschussmehrheit aus CDU/CSU und SPD mit einem durchsichtigen Verfahrenstrick dafür gesorgt, dass ein Beschluss erst in einer der nächsten Woche gefasst werden kann. Dieses Vorgehen der Großen Koalition haben wir scharf kritisiert. Doch Ausschussmehrheit und Bundesregierung werden nicht mehr lange umhin kommen, endlich Farbe zu bekennen.