Das am 17. Dezember 2009 eingesetzte ZFdG-Gremium besteht aus insgesamt neun Abgeordneten. Das Gremium beruht auf dem Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt. Das Bundesfinanzministerium unterrichtet das Gremium regelmäßig über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) durch das Zollkriminalamt. Das Zollkriminalamt kann das Grundrecht in Einzelfällen – nach gerichtlicher Anordnung – beschränken, um Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu verhüten. Weitere Informationen findet Ihr hier.