Bei einem erneuten Ortstermin in Römnitz haben Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und grüner Direktkandidaten für den Wahlkreis 10 und Burkhard Peters, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen und Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 34 Lauenburg-Nord, ihre Kritik an dem Bauvorhaben eines Investors erneuert, dessen überarbeitete Planung Anfang des Jahres zur öffentlichen Auslegung kam.
Konstantin von Notz: „Dies ist ein einmalig schönes Fleckchen Erde. Es gibt ein großes, öffentliches Interesse daran, gerade hier die Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Das heißt nicht, dass man einen Ort nicht weiter entwickeln kann, aber die Planungen müssen sich an klare, naturschutzrechtliche Vorgaben halten. Wir haben den Eindruck, dass man in Römnitz genau darauf ein scharfes Auge haben muss.“
Burkhard Peters ergänzt: „Dieses Projekt passt im wahrsten Sinne des Wortes nicht in die Landschaft! Es widerspricht sämtlichen naturschutzrechtlichen Vorgaben für die Umgebung. Wir wundern uns, wie die Planung soweit gedeihen konnte und werden auch weiterhin einen sehr kritischen Blick auf die Abläufe haben.“ Dies gelte insbesondere auch im Hinblick auf die Fällung von ca. 800qm Hangwald nördlich der Römnitzer Mühle.
Unterstützt wird die Einschätzung der Abgeordneten von der Vertreterin des BUND, Uta von Bassi, die mit vor Ort war: „Aus geomorphologischen wie auch aus Naturschutzgründen ist das Gelände als Bauland nicht geeignet. Es gibt alternative Flächen im Ort, warum sollte man ausgerechnet in der 50m Saum-Schutzzone im Uferbereich des Ratzeburger Sees bauen!?“.
Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises (UNB) kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass die nötige „Abwägung der Gemeinde im Rahmen der Begründung des Standortes …“ nicht „sachgerecht“ erscheint, weil ein ergebnisoffener Vergleich verschiedener möglicher Standorte nicht stattgefunden habe. Weiter: „Aus hiesiger Sicht weisen die untersuchten Standorte 1, 2, 3/3a und 4 ein deutlich geringeres Konfliktpotenzial auf und sie wären zudem gut umsetzbar.“
Kornelia Mrowitzky, Vorsitzende des Ausschusses für Forsten, Energie, Umwelt- und Klimaschutz (FEUK) des Kreises: „Dieses Bauvorhaben direkt an einem quelligen Hang bedeutet, dass Eingriffe in das Wasserregime mit nicht absehbaren Folgen vollzogen werden. Im Sinne der Wasser-Rahmen-Richtlinie verbietet sich ein solches Vorhaben von selbst. Das Grundstück liegt zudem in der Kernzone des Naturparks Lauenburgische Seen, für den ein ehrgeiziger, neuer Naturparkplan entwickelt wurde – mit dem Schwerpunkt Naturschutz. Mit den Vorgaben des Naturschutzes ist das geplante Projekt unvereinbar, es passt einfach überhaupt nicht.“
Die Kritiker im Ort stoßen sich grundsätzlich an der Aussicht, dass unter ihren Augen ein Millionengeschäft zu Lasten des Naturschutzes durchgezogen wird. Da die Gemeinde vom Investor keine Sicherungsleistungen als Ausgleich für möglicherweise später festgestellte Beeinträchtigungen der geschützten Biotope einfordern will, fürchten sie zusätzlich, dass mindestens dieses Risiko – neben den oben genannten Folgen für das Wasserregime, die ungewisse Abwassersituation u.a. – komplett bei der Gemeinde, den Steuerzahlern bleibt.
Die beiden grünen Abgeordneten kündigten im Anschluss an den Termin an, dass sie das Thema gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den Naturschutzverbänden und allen Interessierten weiterhin sehr intensiv begleiten werden.