Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Der Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die vom Bundestag entsandten Mitglieder werden vom Parlament nach Fraktionsproporz gewählt. Für die Grüne Bundestagsfraktion habe ich in Unterarbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses zum Beispiel den Kompromiss zum Melderecht verhandelt. Hier konnten wir wichtige, datenschutzrechtliche Verbesserungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchsetzen.