219. Sitzung, 31.01.2013, TOP 187:

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStrÄndG

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

wir freuen uns, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, zur Abwechslung auch einmal gemeinsam mit Ihnen ein Gesetz verabschieden zu können. Der heute zu diskutierende Gesetzentwurf umfasst vor allem klarstellende und redaktionelle Änderungen, die wir allesamt mittragen.

Hervorzuheben ist ferner die verschiedentlich geforderte neugeschaffene Möglichkeit der  Anzeige auch einer Fehlgeburt gegenüber dem Standesamt und die Erlangung einer amtlichen Bescheinigung hierüber.

Ferner ausdrücklich zu begrüßen ist die Erweiterung der Antragsmöglichkeiten für die gerichtliche Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit auch auf Verheiratete. Dadurch können verheiratete Transsexuelle ihre bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft fortführen.

Die wesentliche Reform des Personenstandswesen erfolgte in der letzten Legislaturperiode. Die schwarz-rote Koalition war in der glücklichen Lage, im Wesentlichen auf die guten Vorarbeiten der rot-grünen Koalition zu dieser komplexen Fachmaterie zurückgreifen zu können. Im Ergebnis wurden insbesondere die Beurkundung in elektronischen Personenstandsregistern und der standardisierte elektronische Informationsaustausch zwischen den Standesämtern gesetzlich umgesetzt. Für die tatsächliche Umsetzung dagegen wurde eine fünfjährige Übergangsperiode und die Evaluierung der Erfahrungen durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe festgesetzt. Die Ergebnisse der Evaluierung liegen im Wesentlichen dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf zugrunde.

Bedauerlich blieb bislang, dass die Bundesregierung im Rahmen dieser Reform keine Bereitschaft zeigte, auf die auch vom Bundesrat unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates angeratene Berücksichtigung von Intersexuellen einzugehen. Wir haben dazu in einem eigenen Antrag (Bt-DrS 17/5528) und in Übereinstimmung mit dem Ethikrat eine eigene Berücksichtigung Intersexueller im Personenstandsrecht eingefordert bzw. eine Überprüfung der Notwendigkeit der Eintragung des Geschlechts, ggf. deren Ausdifferenzierung.

Um so mehr freut es uns, dass nunmehr im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Änderung des § 22 PStG vorgeschlagen wird, wonach bei Geburt eines intersexuellen Kindes der Personenstandsfall ohne Angabe zum Geschlecht in das Geburtenregister einzutragen ist. Damit setzt die Koalition auch die Forderung unserer Fraktion (Antrag „Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren“ 17/5528) um, das Personenstandsrecht so zu ändern, dass ein Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde auch der Existenz von intersexuellen Menschen angemessen Rechnung trägt.

Ebenfalls begrüßenswert ist die nunmehr veranlasste Änderung bezüglich transsexueller Menschen. Die Koalition hat endlich eingesehen, dass nach der Zulassung homosexueller Ehen (Änderung des Transsexuellengesetzes von 2009) das Geschlecht der Ehegatten bzw. LebenspartnerInnen nicht selbstverständlich ist und im Ehe- bzw. – Lebenspartnerschaftsregister deshalb gesondert ausgewiesen werden sollte (Art. 1 Nr. 2 zum § 15 PStG). Gleichzeitig wird mit der beabsichtigten Regelung der bisher nur für Geburtsurkunden bestehende Offenbarungsschutz auch auf die Erteilung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden erweitert (Art. 1 Nr. 21 zum § 63 PStG).

Meine Damen und Herren, das Personenstandswesen wird in dem Maße im Umbruch bleiben, wie der gesellschaftliche Wandel Veränderungen von Ehe, Familie oder auch individuellen Identitätsvorstellungen nach sich zieht. Gerade bei der von uns maßgeblich erstrittenen Lebenspartnerschaft werden wir weiter darauf hinwirken, dass die Gleichbehandlung auch im Rahmen des Personenstandsrechts gewahrt bleibt. Datenschutz und Datensicherheit der mittlerweile auf digitale Verarbeitung umgestellten Personenstandsregister bleiben ebenfalls aktuell: von besonderer Bedeutung bleibt dabei weiterhin die Einhaltung des Erforderlichkeitsgrundsatzes und die Beschränkung der Erfassung von personenbezogenen Daten auf das zur Zweckerreichung unbedingt Erforderliche.

Vielen Dank!