Derzeit ist das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (Trans-Atlantic Trade and Investement Partnership), zu dem wir als Grüne Bundestagsfraktion seit langem arbeiten und auch hier mehrfach darüber berichtet haben, in aller Munde. Kaum bekannt ist, dass parallel zahlreiche, durchaus vergleichbare internationale Abkommen verhandelt werden, eines davon ist das transatlantische Freihandelsabkommen für Dienstleistungen (TISA: Trade Service Agreement). Wikileaks hat vor gut einem Monat ein Dokument aus den TISA-Verhandlungen veröffentlicht. Das 19-seitige Dokument, dem u.a. zu entnehmen ist, dass es erst fünf Jahre nach Abschluss des Abkommens öffentlich gemacht werden soll, fasst den aktuellen Verhandlungsstand zusammen. Nach Sichtung der Unterlagen wurde vielfach die Befürchtung geäußert, das TISA-Abkommen könnte den deutschen und europäischen Datenschutz konterkarieren.

Für Wikileaks hat die neuseeländische Juristin Jane Kelsey das Dokument einer ersten Analyse unterzogen. Kelsey macht eine Reihe kritikwürdiger Punkte aus. So fordern die USA beispielsweise eine sehr allgemeine zukünftige Erlaubnis für Finanzkonzerne und Banken, Informationen von einem Land in andere zu übertragen. Wer mit hierzu lesen will, findet einen Hintergrundartikel sueddeutsche.de, in dem mein Kollege aus dem EU-Parlament, der grüne Abgeordnete Sven Giegold, die intransparenten Verhandlungen und nun bekannt gewordenen Absichten der US-Seite kritisiert.

Wie auch bei anderen vergleichbaren Abkommen werden auch hier die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen im Geheimen geführt. Selbst wir als Parlamentarier haben große Probleme, an aktuelle Verhandlungstexte zu kommen. Scheinbar hat die Europäische Kommission, die für die EU die Verhandlungen führt, aus den Erfahrungen rund um ACTA und Co. wenig gelernt. Wie anders ist es zu erklären, dass die Gespräche abgeschottet in der australischen UN-Botschaft in Genf geführt werden und die mit “USA – vertraulich” gestempelten Verhandlungspapiere nur in „abgesichertem Gebäude, Raum oder Container aufbewahrt werden“ sollen? Scheinbar hat die Geheimnistuerei einen Grund. Wie aus dem von Wikileaks genauer untersuchtem Kapitel zu den Finanzdienstleistungen hervorgeht, ist das geplante Abkommen politisch hochbrisant und eine ernsthafte Bedrohung für den Datenschutz von mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäern.

Vor einigen Wochen habe ich daher die Bundesregierung zu den Auswirkungen des TISA-Abkommens auf den EU-Datenschutz befragt. Hier meine Fragen im Wortlaut:

1) Welche Position vertritt die Bundesregierung in Hinblick auf die öffentlich gewor­dene (vgl. https://wikileaks.orgitisa-financial/WikiLeaks-secret-tisafinancial­annex.pdf), streitige Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommissi­on und Vertreterinnen und Vertretern der USA bei der Frage der Geltung daten­schutzrechtlicher Bestimmungen in Hinblick auf den Anwendungsbereich des TISA-Abkommens?

2) Welche konkreten Auswirkungen wird das geplante Dienstleistungsabkommen “Trade Services Agreement” (TISA) auf den Geschäftsbereich des Bundeministeriums des Innern haben?

Hier die Antworten der Bundesregierung vom 2. Juli 2014:

zu 1) Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass durch das TiSA-Abkommen die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzvorschriften nicht beeinträchtigt werden dürfen.

zu 2) Die Auswirkungen des sog. TISA-Abkommens werden nach dem vorläufigen Stand der Verhandlungen voraussichtlich keine Anpassungen der in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern fallenden Regelungen erfordern. Die Verhandlungen, die die EU-Kommission führt, werden noch einige Zeit dauern. Eine endgültige Einschätzung kann allerdings erst nach Abschluss der Verhand­lungen vorgenommen werden.

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:

Interessant ist zunächst, dass meine beiden Fragen von zwei unterschiedlichen Ministerien beantwortet wurden: Während die Antwort auf meine erste Frage aus dem Wirtschaftsministerium kam, antwortete das für den Datenschutz zuständige Innenministerium auf meine zweite Frage. Zu den Antworten der Bundesregierung: Zunächst ist natürlich zu begrüßen, dass auch die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass es durch das TISA-Abkommen zu keiner Absenkung von deutschen und europäischen Datenschutzstandards kommen darf. Leider schreibt die Bundesregierung, die ja selbst gar nicht Verhandlungspartner ist, jedoch nicht, ob sie diese Position auch gegenüber der EU-Kommission vertreten hat. Insgesamt scheint sie sich wenig Sorgen zu machen. Das zeigt auch ihre Antwort auf meine zweite Frage, die wohlgemerkt aus dem für den Datenschutz zuständigen Ministerium stammt.

Leider schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine zweite Frage auch nicht, was sie zu der Annahme veranlasst, dass es „nach vorläufigem Stand der Verhandlungen“ zu keinen Änderungen im Bereich des Datenschutzes kommen wird. Der Hinweis darauf, dass die Verhandlungen „noch einige Zeit dauern“ und eine endgültige Einschätzung „allerdings erst nach Abschluss“ vorgenommen werden kann, lässt vermuten, dass die Bundesregierung die weiteren Verhandlungen nicht aktiv im Sinne des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger begleiten will, sondern darauf vertraut, dass die Kommission in ihrem Sinne – und dem des Datenschutzes – verhandelt. Offenbar will man die Auswirkungen auf bundesdeutsche und EU-Datenschutzregelungen zudem erst nach Vorlage des endgültigen Verhandlungstextes prüfen. Hier stellt sich natürlich die Frage, was die Bundesregierung machen will, wenn es nach Abschluss der Verhandlungen doch zu einer Absenkung bestehender Standards kommt. Hier würde man sich eine weitaus aktivere Rolle der Bundesregierung für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa wünschen.

Um die Bereitschaft, sich im Zuge der weiteren Verhandlungen gegenüber der Europäischen Kommission tatsächlich für die Achtung des Daten- und Grundrechtsschutzes einzusetzen, habe ich soeben eine weitere Frage an die Bundesregierung gerichtet.

Hier meine heute an die Bundesregierung übersendete Frage im Wortlaut:

In welcher Art und Weise hat die Bundesregierung bislang ihre Auffassung, dass durch das TiSA-Abkommen die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzvorschriften nicht beeinträchtigt werden dürfen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage des Fragestellers, BT-PlPr 18/45, S. 4087C – 4087D), gegenüber der Europäischen Kommission zum Ausdruck gebracht (bitte konkrete Auflistung) und in welcher Form wird die Bundesregierung diese Position gegenüber den Verhandlungspartnern im Vorfeld weiterer Verhandlungsrunden vertreten?

Über die Antworten der Bundesregierung halte ich Euch gerne auf dem Laufenden.