Zur Studie der Stiftung Warentest zu Online-Netzwerken erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Soziale Netzwerke wie Facebook oder MySpace weisen erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsmängel auf. Die Warentester bestätigen damit die Warnungen von Verbraucher- und Datenschützern. Zwar ist es richtig und wichtig, die Userinnen und User über ihre Selbstschutzmöglichkeiten aufzuklären. Für die Sicherheits- und Datenschutzprobleme von sozialen Netzwerken genügt das aber nicht.

Anbieter mit Sitz außerhalb der EU folgen den europäischen Bestimmungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zum Teil nur unvollständig. Sie berufen sich auf Datenschutzabkommen, die nachweislich in der Praxis leer laufen. Nach wie vor fehlt es an einer gesetzlichen Vorgabe dafür, dass jede Verarbeitung von Daten über das unmittelbar zur Erbringung des Angebots notwendige Maß hinaus die Information und Einwilligung der Betroffenen voraussetzt. Auch darf der Zugang zu einem sozialen Netzwerk nicht unter der Bedingung erfolgen, dass pauschal in die Nutzung und Weitergabe der persönlichen Daten zu gänzlich unbestimmten Zwecken eingewilligt wird.

Die User erfahren außerdem nicht, welche Auswertungen ihrer persönlichen Daten zum Zwecke personalisierter Werbung im Hintergrund ablaufen. Gesetzliche Klarstellungen sind offenbar auch für anbieterseitige Sicherheitsstandards wie etwa den passwortgeschützten Zugang zu prüfen. Auch ein Verbandsklagerecht könnte den Schutz der Userinnen und User verbessern.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Täglich sind Millionen von Nutzerinnen und Nutzern betroffen. Der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des einschlägigen Gesetzes enthält keine einzige Antwort auf die drängenden Fragen des Datenschutzes in Telemedien. Wir haben deshalb Ergänzungen insbesondere für den Datenschutz in sozialen Netzwerken beantragt. Für einen wirksamen Schutz der Userinnen und User durch umfassende Transparenz, ein Maximum an Selbstbestimmung und vor einseitigen Benachteiligungen in sozialen Netzwerken bedarf es einer konkreten gesetzlichen Regelung.