Zur Berliner Rede zum Urheberrecht der Bundesjustizministerin der Leutheusser- Schnarrenberger erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Vollmundig hat die Justizministerin eine „Berliner Rede“ zum Urheberrecht angekündigt. Geliefert wurden überwiegend unverbindliche, allgemeine Aussagen und vage Ankündigungen. Die drängenden Fragen zur Zukunft des Urheberrechts blieben unbeantwortet. Mutige Anpassungen eines überkommenen Schutzkonzepts an eine veränderte digitale Wirklichkeit sehen anders aus. Die schwarz-gelben Ansätze im Urheberrecht sind ein Abbild der derzeitigen Situation der Bundesregierung: mutlos, farblos und nicht zukunftsfähig.

Mit ihrer undifferenzierten und rigorosen Ablehnung von Pauschalvergütungsmodellen für nichtkommerzielle Nutzungen geschützter Werke verbaut sich Frau Leutheusser- Schnarrenberger innovative Auswege aus dem derzeitigen digitalen Dilemma. Auch die vielfältigen und kreativen Vorschläge für die Erleichterung des öffentlichen Zugangs zu wissenschaftlichen und kulturellen Inhalten (Open Access) wurden nicht aufgegriffen. Die wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale einer klugen Modernisierung des Urheberrechts blieben ausgeklammert. Damit werden zentrale Elemente der Stärkung unserer zunehmend auf Bildung und Wissen angewiesenen Gesellschaft verkannt.

Die wenigen Ankündigungen lassen nichts Gutes erwarten. Sie folgen vor allem den Interessen der Verwertungsindustrie. So soll ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger gegen alle Bedenken durchgesetzt, die Providerhaftung bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen ausgebaut und ein Warnhinweisverfahren für illegale Downloads (two-strike-Regelung) eingeführt werden. Die anhaltende Kriminalisierung und massenhafte Verfolgung von Internetnutzern diskreditiert das eigentliche Anliegen der Kreativen und beschädigt die Akzeptanz des Urheberrechts insgesamt.

Wir fordern eine umfassende Reform des Urheberrechts, die einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern umsetzt und Hemmnisse für Kreative abbaut. Das Urheberrecht der Zukunft muss Instrumente des gesellschaftlichen Ausgleichs für die angemessene Berücksichtigung sowohl von Individual- als auch Gemeinwohlinteressen bereithalten und stärken.