Liebe Freundinnen und Freunde,

wir sind alle #nacktimnetz, wenn es nicht wie gerade für Hunderttausende von Telekom-Kunden aufgrund eines mutmaßlichen IT-Angriffs ausfällt – der jüngst vom NDR aufgedeckte Datenskandal und die Netzausfälle zeigen, wie sensibel der Schutz und die Sicherheit unserer Daten in einer immer digitalisierten Welt sind. Doch auch die verschlimmbesserte Reform des BND-Gesetzes und die Tricksereien, um Edward Snowden trotz Gerichtsurteils immer noch nicht zu vernehmen, die Gefahren, die von selbsternannten „Reichsbürger“ unter Waffen ausgehen, der Regierungs-Dilettantismus bei der sogenannten „Störerhaftung“ – auch in diesem Herbst gibt es im Bereich der Innen- und Netzpolitik einiges zu tun.

In den kommenden Wochen erleben wir den parlamentarischen Endspurt dieser Wahlperiode. Die Monate bis Ostern werden noch einmal munter. Gerade in unserem Arbeitsbereich stehen noch einige Großprojekte an, bei denen wir gegen alle Panikmache und für sachliche Debatten und wirksame Lösungen im Sinne unseres freiheitlichen Rechtsstaats eintreten werden müssen.

Umso mehr habe ich mich über den Erfolg unseres nunmehr dritten Netzpolitischen Kongresses in Berlin gefreut. Gemeinsam mit über 400 Besucherinnen und Besuchern diskutierten wir über die ethischen Fundamente der Digitalisierung und darüber, wie es uns gelingt, für eine lebenswerte digitale Zukunft zu streiten, in der Grundrechte auch weiterhin gelten.

Einen spannenden Kongress veranstaltet in Kürze auch die grüne Landtagsfraktion zur Offenen Gesellschaft in Kiel. Zusammen mit meiner Kollegin Luise Amtsberg werde ich einen Workshop anbieten, in dem wir über demokratische Teilhabe und Rechtsstaatlichkeit als Schlüssel zum Zusammenleben in einer Offenen Gesellschaft nachdenken.

Mitte November war ich mit Toni Hofreiter in Schleswig-Holstein unterwegs. Wir diskutierten u.a. über die Chancen einer bäuerlichen Landwirtschaft in Mölln und tauschten uns in Ratekau mit Initiativen und kommunalpolitischen Vertretern zu den Risiken einer festen Fehmarnbelt-Querung aus.

Während sich derweil die CDU in Schleswig-Holstein wieder einmal selbst zerlegt, diskutierten wir Grünen intensiv und konstruktiv auf dem Landesparteitag in Neumünster über unser  Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl.

Mehr zu all´ diesen Themen und Terminen findet Ihr anbei in meinem Newsletter. Wie immer bin ich gespannt auf Eure Rückfragen und Anregungen.

Vielleicht sehen wir uns ja bei einer der kommenden Veranstaltungen zwischen
Kiel und Berlin?
Euer Konstantin

BND Gesetz: Rechtswidriges Verhalten in Gesetzesform

Im Zuge der Enthüllungen von Edward Snowden wurden auch die illegalen Überwachungsmethoden des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt. Die Bundesregierung will mit ihrem neuen BND-Gesetz diese Überwachungsmethoden nun legalisieren. Sie dehnt die Befugnisse des Geheimdienstes weiter aus. Zudem wird die parlamentarische Kontrolle erschwert.

Unsere Kritik am Vorgehen der Bundesregierung habe ich versucht, in meiner Bundestagsrede vom 21. Oktober auf den Punkt zu bringen: von-notz.de/2016/10/22/11370/.

Rede im Bundestag

Zäsur durch die Snowden-Enthüllungen

Angesicht terroristischer Bedrohungen und einer immer besseren internationalen Vernetzung derjenigen, die unsere Freiheit bedrohen, brauchen wir zuverlässig arbeitende, der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Nachrichtendienste. Ihre Arbeit muss von der Bundesregierung, aber vor allem auch dem Parlament, effektiv kontrolliert werden. Beides leisten die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zum Bundesnachrichtendienst (BND) und zur parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste nicht.

Die ersten Enthüllungen von Edward Snowden und einer Handvoll engagierter Journalisten vor gut drei Jahren stellten zweifellos eine Zäsur dar. Sie waren die Grundlage für die parlamentarische Aufarbeitung eines Skandals, in den auch deutsche Nachrichtendienste eng verstrickt sind. Die Aufklärung im 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode („NSA/BND-Ausschuss“) hat deutlich gemacht: Die Bundesregierung hat auf dem Höhepunkt des letzten Bundestagswahlkampfs gelogen, dass sich die Balken biegen: Sie hat stets suggeriert, von der umfassenden NSA-Überwachung komplett überrascht worden zu sein. Man selbst, so die Bundesregierung, halte sich selbstverständlich an Recht und Gesetz.

Der Ausspruch der Kanzlerin „Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“, ist längst Legende. Heute wissen wir, dass all dies nicht der Wahrheit entsprach. Man wusste sehr genau, dass bundesdeutsche Nachrichtendienste seit Jahren Teil des weltumspannenden, geheimdienstlichen Überwachungssystems waren. Heute wissen wir auch: Die Bundesregierung hat ihre Dienst- und Fachaufsicht nicht nur nicht ernst genommen, sondern das in Teilen offen rechtswidrige Agieren des BND über Jahre gedeckt und sogar selbst befördert. Die politische Verantwortung hierfür trägt auch Bundeskanzlerin Merkel.

Im Zuge der Aufklärung im Untersuchungsausschuss sind eklatante Mängel bezüglich der geheimdienstlichen Arbeit und ihrer Kontrolle zu Tage getreten. Der Reformbedarf ist, sowohl was die rechtlich definierten Befugnisse der Dienste, als auch eine effektive parlamentarische Kontrolle angeht, unbestritten hoch. Darauf wurde auch von unabhängiger Sachverständigenseite immer wieder hingewiesen.

Rechtswidriges Verhalten wird in Gesetzesform gegossen

Die nun von der Bundesregierung vorgelegten Reformvorschläge beheben die offen zu Tage getretenen Probleme jedoch nicht etwa, sie verschärfen sie noch. Klar rechtswidriges Verhalten wird nachträglich einfach in Gesetzesform gegossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung versucht die Legalisierung der heimlich vor Jahren eingeführten Massenüberwachung des BND. Inhaltlich geht es um Massen-Datenabgriffe im Inland als auch im Ausland zu allgemeinen Spionagezwecken zum Beispiel an Internetknotenpunkten, auch in Kooperation mit Geheimdiensten wie der NSA. Dabei kommt es auch zu monatelangen Vorratsdatenspeicherungen sogenannter Verkehrsdaten, doch es geht auch um die Inhalte der Kommunikation.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, Experten von OSZE, den Vereinten Nationen, Reporter ohne Grenzen, ehemalige Verfassungsrichter, um nur einige zu nennen, halten all dies für verfassungswidrig. Das tun wir auch, denn schon das Telekommunikationsgeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes verlangt die Einhaltung wirksamer Schutzvorkehrungen. Doch genau die fehlen. Im Gesetz findet Artikel 10 GG nicht einmal Erwähnung. Keinesfalls betrifft die BND Überwachung nur Ausländerinnen und Ausländer. Das zuverlässige Herausfiltern von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ist technisch unmöglich. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen.

Verfassungsrechtlich dringend notwendige Einhegungen, beispielsweise bezüglich des effektiven Schutzes persönlicher Kommunikation in der digitalen Welt und der zwingenden Beachtung von Artikel 10 GG, werden durch das Gesetz der Regierungskoalition bewusst nicht vorgenommen. Zudem erleben wir den Versuch, ganze Bereiche der Kontrolle durch das Parlament zu entziehen. All dies geschieht bewusst. Das Vorgehen der Bundesregierung ist angesichts der Bedeutung des Themas für den Grundrechtsschutz, aber auch im Sinne der Notwendigkeit eines auf klaren rechtlichen Vorgaben arbeitenden, demokratisch legitimierten und effektiv kontrollierten Geheimdienstes schlicht skandalös.

CDU/CSU und SPD lösen keines der im Zuge der Aufklärung zu Tage getretenen Probleme und tragen so dazu bei, dass in den vergangenen Jahren massiv verloren gegangenes Vertrauen in die Arbeit unserer Nachrichtendienste weiter erodiert. Angesichts des großkoalitionären Vorgehens scheint es einmal mehr nötig, die Verfassungskonformität des neuen Gesetzes überprüfen zu lassen.

Effektive Geheimdienstkontrolle weiterhin behindert

Durchgezogen hat die Große Koalition auch eine Neuregelung der Kontrolle der Geheimdienste. Die bleibt weit hinter den Anforderungen zurück. Weder beseitigt sie die gravierenden Defizite der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste, noch stärkt sie die Oppositionsrechte gegen die Regierungsmehrheit im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr). So bleibt weiterhin unbestimmt, worüber die Regierung dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichten muss. Das PKGr ist also auch künftig darauf angewiesen, erst aus den Medien von zum Beispiel verschwiegenen Besuchen deutscher Geheimdienstler im Foltergefängnis Guantanamo oder Kooperationen zur Datenlieferung an die NSA wie „Eikonal“ zu erfahren. Der nun im Gesetz der Koalition vorgesehene „ständige Bevollmächtigte“ des PKGr muss seine Kontrolltätigkeit im Auftrag und Interesse der Regierungs-Mehrheit ausüben. Whistleblower aus den Diensten dürfen sich weiterhin nicht an einzelne Abgeordnete ihres Vertrauens wenden, sondern – abschreckend – nur an das gesamte PKGr, das deren Angaben gleich der Bundesregierung schicken muss. Vor allem aber fehlen Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Regierung dort (wieder mal) nicht oder falsch unterrichtet. Es soll auch keine Tonband-Aufzeichnung der Sitzungen geben, so dass später nicht mehr überprüft werden kann, was die Regierungsvertreter dort behauptet haben.

Grüner Antrag zur Verbesserung der Kontrolle der Geheimdienste

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen eigenen Antrag zur Verbesserung der Parlamentarischen Kontrolle vorgelegt. So wollen wir zum Beispiel festschreiben, dass die Bundesregierung sowie die Dienste gegenüber PKGr und Bundestag künftig vollständig, wahrheitsgemäß, zeitnah und qualifiziert ihrer Unterrichtungspflicht nachkommen müssen, auch schriftlich und mit Tonbandprotokoll. Verstöße sollen sanktioniert werden. Auch wollen wir klarstellen, dass die Unterrichtungspflicht sich auf die Kooperation der Nachrichtendienste mit ausländischen Diensten erstreckt. Wir wollen die Arbeitsfähigkeit des PKGr stärken und die Kontrolle transparenter machen. Ferner wollen wir die begleitenden Kontrollmöglichkeiten auch der Bundestags-Fachausschüsse, der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der G10-Kommission zur Telekommunikationsüberwachung sowie deren Ausstattung stärken. Denn die Dienste und Bundesregierung sollen auch diese Stellen nicht länger unwahr unterrichten können.

 

 

Für eine Ethik der digitalen Gesellschaft

Gute Debatten auf dem netzpolitischen Kongress 2016

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Seien es Robotik und Automatisierung in der Arbeitswelt, künstliche Intelligenz in der medialen Öffentlichkeit oder autonome Systeme in der Mobilität: Die Digitalisierung hat längst alle gesellschaftlichen Bereiche erfasst. Wie können wir sie nach gemeinsamen ethischen Prinzipien politisch gestalten und ihre Potenziale ausschöpfen – ohne dabei Herausforderungen und Missstände zu negieren? Unter dieser Leitfrage diskutierte der 3. Netzpolitische Kongress der grünen Bundestagsfraktion am 28. Oktober 2016 im Deutschen Bundestag mit über 400 Gästen in zwölf Workshops und zahlreichen Debatten auf großer Bühne.

Digitalisierung gestalten

So appellierte der Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter an die Gäste, die Digitalisierung aller Lebensbereiche nicht einfach über sich ergehen zu lassen. Auch wenn die Bundesregierung seit Jahren eine übergeordnete Strategie und eine funktionierende Koordination in der Netzpolitik vermissen ließe, sei es eine der größten gesellschaftlichen und politischen Aufgaben des 21. Jahrhunderts, den technischen Fortschritt aktiv zu gestalten. Auch die Betreiber von Plattformen seien hier in der Verantwortung und dürften nicht weitestgehend tatenlos dem immer maßloseren Hass im Netz zuschauen. Genauso sah dies Sascha Lobo, der in seinem Grußwort fünf drängende Handlungsfelder ausmachte:

  • Das Fundament für die Digitalisierung sei die Infrastruktur. Beim Glasfaserausbau hänge Deutschland, genau wie beim Thema E-Government, im internationalen Vergleich beängstigend zurück.
  • Das Grundprinzip eines demokratischen und innovationsfreundlichen Netzes sei die Netzneutralität, die unbedingt zu schützen sei.
  • Sowohl bei der Zukunft der Arbeit
  • …als auch bei der sich entfaltenden Plattformökonomie stünden wir erst am Anfang.
  • Die Debattenkultur im Netz zu pflegen und dem aufkeimenden Hass im Netz demokratisch entgegenzutreten, sei wiederum die drängendste Aufgabe.

In einem starken Appel rief Kübra Gümüşay in ihrem Lightning Talk ebenfalls zu mehr Mut zu wohlwollendem Streit auf, über den die konstruktive Debatte im Netz zurückzugewinnen sei.

Moral nicht an Maschinen outsourcen

In ihrer Keynote fragte sich die Vertreterin der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, Jillian York, welches Menschenbild bei der technologischen Entwicklung angelegt wird. Technische Entwicklungen seien immer Ausdruck der gesellschaftlich dominanten Normen. Da die Algorithmisierung tief in alle Lebensbereiche hineinwirke, müsse transparent und überprüfbar sein, wer welchen Code wie einsetzt. So dürften wir uns nicht von der Idee leiten lassen, dass gesellschaftliche Probleme per se technisch zu lösen seien. Jillian York sprach sich für das Grundprinzip aus, moralische Entscheidungen niemals an Maschinen zu delegieren und dies gesetzlich klarzustellen.

Transparenz und Kontrolle von Algorithmen

Eingestimmt durch eine sehr vergnügliche Lesung von Volker Strübing über die kleinen und großen Herausforderungen hart an der Kante von Analog und Digital verfolgten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die weiteren Vorträge. Prof. Eric Hilgendorf legte anhand eindrucksvoller Beispiele selbstfahrender Autos dar, auf welchen ethischen Fundamenten rechtliche Entscheidungen über Leben und Tod bei automatisierten Systemen fußen müssten. Matthias Spielkamp stellte ein Projekt vor, mit dem Nutzerinnen und Nutzer Transparenz und Kontrolle über Algorithmen (zurück)gewinnen können. Google-Vicepresident Niclas Lundblad und Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Club stritten kontrovers aber fair darüber, wie Plattformanbieter dazu gebracht werden können, über die Verfahren und Methoden ihrer Software Auskunft zu geben.

Die Rolle des Staates im Digitalen

Diskussion

Die Verhältnismäßigkeit von staatlichen Überwachungsmaßnahmen, Verschlüsselungsmechanismen und die Freiheit im Netz, kurz die Rolle des Staates im Digitalen waren Thema der Debatte von eines Streitgesprächs, das ich mit Klaus Vitt, dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, geführt habe. Erneut betonte ich, dass weder das neue BND-Gesetz, das verfassungsrechtlich hochbedenkliche Praktiken schlicht legalisieren soll, noch der Aufbau einer Bundesbehörde zur Umgehung von Verschlüsselungstechnologien dem staatlichen Auftrag entsprächen oder gar dienten, die Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen und ihr Recht ihre informationelle Selbstbestimmung auszubauen. Vielmehr entstünde so nur weitere Verunsicherung, die Gift sei – sowohl für innovative IT-Dienstleistungen als auch für die Kommunikation im Digitalen.

Mein abschließender Dank galt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für einen erfolgreichen und spannenden Kongress mit guten Diskussionen. Die Debatte um ethische Prinzipien der Gestaltung der Digitalisierung geht weiter und wir werden uns als Grüne auch weiterhin an die Spitze derjenigen setzen, die gemeinsam mit uns für eine lebenswerte digitale Zukunft streiten.

 

 

Reformbedarf? Mit Sicherheit!

Grüne Antworten in der innenpolitischen Debatte

Deutschland ist ein sicheres Land, doch können wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Der internationale Terrorismus wie auch Gewaltexzesse gegen Minderheiten sind eine reale Bedrohung. Der Handlungsbedarf steht außer Frage. Populistische Scheindebatten bringen uns nicht weiter. Zusammen mit meinen Fraktionskollegen Irene Mihalic und Hans-Christian Ströbele skizziere ich grüne Antworten im Sinne eines starken Rechtsstaats in einer freiheitlichen Demokratie (aktuelle Ausgabe von GRÜN:profil, Oktober 2016)

Wir müssen uns wohl oder übel darauf einstellen: Die Gefahr terroristischer Anschläge in Europa und auch in Deutschland bleibt unverändert hoch. Zugleich steigt die Zahl krimineller Übergriffe auf Geflüchtete und auf Menschen, die sie unterstützen. Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und rassistische Hetze scheinen heute beinahe schon alltäglich. Aber auch andere Delikte, besonders Einbruchsdiebstähle, führen derzeit zu großer Verunsicherung. Es ist Aufgabe der Sicherheitspolitik, diesen Bedrohungen gezielt zu begegnen: Defizite abzustellen, Sicherheit real zu erhöhen und darüber neues Vertrauen zu schaffen.

Wir brauchen einen Sicherheits-TÜV

Die erschreckenden Ereignisse der letzten Zeit haben einen erheblichen Reformbedarf bei den Sicherheitsbehörden bloßgelegt. Die personelle und technische Ausstattung wird den Anforderungen nicht gerecht. Die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ist lückenhaft, das Waffenrecht zu lasch. Auf diese Defizite haben wir die Bundesregierung seit Langem aufmerksam gemacht. Zwar kann es 100-prozentige Sicherheit nicht geben. Gerade deshalb brauchen wir einen Sicherheits-TÜV. Das bedeutet, unsere Sicherheitsgesetze fortlaufend auf ihre Effektivität hin zu überprüfen, Defizite schnellstmöglich zu beheben und gleichzeitig unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte zu beenden.

Die Innenminister der Union haben es in den letzten elf Jahren sträflich versäumt, Sicherheitsbehörden und Polizei auf neue Gefährdungen vorzubereiten. Über Jahre hat die Bundesregierung die Bundespolizei auf Sparkurs geschickt, Personal und Technik wurden abgebaut. Stattdessen forcierte sie Scheinlösungen wie den Ausbau der Videoüberwachung. Technik verhindert jedoch keine Straftaten. Auch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die alle Telekommunikations-Verbindungsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern erfasst, hat sich als wirkungslos erwiesen. Doch unbeirrt hält die große Koalition daran fest. Aus sicherheitspolitischer Sicht dringend notwendige Reformen bleiben dagegen aus. Der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten über „Gefährder“ ist so eine Schwachstelle, eine andere das stark verbesserungsbedürftige Waffenrecht.

Ideologische Ablenkungsmanöver

Vor allem die Innenminister der Union versuchen derzeit, sich als Garanten für Law and Order zu profilieren, um von den eigenen Versäumnissen abzulenken. Ein Beispiel un¬seriöser Politik ist der Ruf nach Einschränkung der doppelten Staatsbürgerschaft. Forderungen wie diese sind rein symbolisch, sicherheitspolitisch nutzlos und am Ende kontraproduktiv. Sie verschärfen nur die Spaltung der Gesellschaft und spielen letztendlich den Populisten der AfD in die Hände. Altbekannte Reflexe und Forderungen nach immer mehr Massenüberwachung bringen ebenfalls keinen Gewinn. Stattdessen verunsichern sie die Bevölkerung zusätzlich. Dem Wunsch nach einer Militarisierung der Innenpolitik und gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei, die über das verfassungsrechtlich schon heute Erlaubte hinausgehen, erteilen wir Grüne im Bundestag weiterhin eine klare Absage. Wir setzen auf die Polizei und wollen weder Schützenpanzer auf unseren Straßen noch den permanenten Ausnahmezustand.

Defizite abbauen, Zusammenhalt stärken

Gerade in diesen international wie innenpolitisch äußerst unruhigen Zeiten bewährt sich unser Rechtsstaat. Wir dürfen nicht kopflos agieren oder gescheiterte Konzepte aus der Mottenkiste holen. Wir müssen die wirklichen sicherheitspolitischen Defizite schnellstmöglich abbauen und alles daransetzen, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken. Apokalyptische Katastrophenszenarien in die Welt zu setzen und Themen nach Belieben zu vermengen, hilft niemandem. Es schwächt die Sicherheitskräfte, weil es ihre Ressourcen unnötig bindet und von der zielgerichteten Polizeiarbeit abzieht. Die Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaft ist auch das Spiegelbild ihrer großen Integrationskraft. Verbrechen zu verhindern und Gefahren früh zu erkennen, ist zweifellos wirksamer als harte Bestrafung im Nachhinein. Wir müssen verhindern, dass bereits junge Menschen in menschenverachtende, totalitäre Ideologien abgleiten, seien sie islamistisch oder rechtsextremistisch. Der einseitige Ausbau repressiver Mittel und permanente Ausgrenzungsdebatten helfen allerdings nicht. Vielmehr brauchen wir eine Kultur des Hinschauens, mehr Integration und Prävention. Auch brauchen wir aufseiten der Polizei- und Sicherheitsbehörden ein gut ausgestattetes und ausgebildetes, kulturell geschultes Personal.

Auf Basis unseres Rechtsstaats

Unsere Leitschnur ist das Grundgesetz, insbesondere die Grundrechte, die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns sowie das Gewaltmonopol des Staates. Sie bilden die Basis, um auch der alltäglichen Kriminalität zu begegnen, seien es Einbruchsdiebstähle, sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum oder Kriminalitätsbrennpunkte in Großstädten. Wer dagegen Eigenbewaffnung, Selbstjustiz und Bürgerwehren das Wort redet, begibt sich auf den gefähr¬lichen Pfad der Eskalation und gefährdet den gesellschaft¬lichen Zusammenhalt. Dem stellt sich grüne Politik entschlossen entgegen. Deutschland ist ein vergleichsweise sicheres Land und soll es auch bleiben. Zu Panik besteht absolut kein Anlass. Doch die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus sind durchaus real und sie haben zugenommen. Unser Rechtsstaat muss sich auch hier jeden Tag aufs Neue beweisen. Allzu einfache Antworten auf komplexe Herausforderungen helfen uns nicht weiter. Es bringt gar nichts, „Hamsterkäufe“ oder eine Wiederauflage der Wehrpflicht ins Spiel zu bringen. Die Verantwortlichen der großen Koalition sind vielmehr gefordert, ihren Teil dazu zu leisten, die tatsächlichen sicherheitspolitischen Defizite schnellstmöglich abzustellen.

Gute Polizeiarbeit hat Vorrang

Besuch der Polizei

Dass Deutschland bislang von schweren Terroranschlägen verschont blieb, verdanken wir wesentlich zielgerichteter, guter Polizeiarbeit. Hingegen fehlt bis heute jeder Nachweis für die Wirksamkeit der geheimdienstlichen Massenüberwachung und der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – überdies sind sie weder mit dem Grundgesetz noch mit internationalem Recht vereinbar. Im Untersuchungsausschuss zu NSA und BND wurde vielmehr deutlich, dass auch bundesdeutsche Nachrichtendienste eng in ein weltweites System geheimdienstlicher Massenüberwachung verstrickt sind. In den vergangenen Jahren agierten sie oft hart an der Grenze rechtlicher Vorgaben und teilweise auch weit darüber hinaus. Wir fordern seit Langem, diese Praktiken verfassungsrechtlich einzu¬hegen, klare rechtliche Vorgaben zu machen und die parlamentarische Kontrolle zu verbessern. Die große Koalition tut das Gegenteil. Sie baut das System der anlasslosen Massenüberwachung derzeit – trotz breiter Proteste – massiv aus und verhindert zudem gleichzeitig eine dringend notwendige effektive parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste. Dagegen wehren wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Polizei besser ausstatten

Als Grüne setzen wir weiterhin auf eine zielgerichtete, an realen Bedrohungslagen orientierte Polizeiarbeit. Wir begrüßen, dass auch die Union mittlerweile eingesehen hat, wie falsch der massive Stellenabbau bei der Bundespolizei war. An unserer Forderung nach einer neuen, den demografischen Entwicklungen angemessenen Personalpolitik sowie einer nachhaltigen Aus- und Fortbildung bei der Bundespolizei halten wir fest. Die Ausstattung der Polizei, etwa mit moderner Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik, muss den gestiegenen Anforderungen Rechnung tragen. Erheblichen Modernisierungsbedarf sehen wir auch bei der kriminalpolizeilichen Technik zur Tatermittlung, Identifizierung und Beweissicherung. Auch die interkulturellen Kompetenzen müssen verbessert werden. Eine moderne, zivilgesellschaftlich geerdete Polizei braucht zudem eine Personalstruktur, die unserer Gesellschaft als Einwanderungsgesellschaft Rechnung trägt. Der Anteil von Migranten in der Polizei soll ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung entsprechen. Auf Bundesebene soll ein unabhängiger Polizeibeauftragter den Polizeibediensteten wie auch Bürgerinnen und Bürgern als AnsprechpartnerIn zur Verfügung stehen. In mehreren Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung konnten wir diese Institution bereits realisieren.

Internationale Zusammenarbeit stärken

Wenn Kriminelle innereuropäische Grenzen problemlos überschreiten können, müssen auch die Sicherheitsbehörden ihre Zusammenarbeit nach klaren, rechtsstaatlichen Kriterien verstärken. Bis heute fehlt es auch in diesem Bereich an gut geschultem Personal, moderner Ausstattung und europäischer Vernetzung von PolizistInnen mit internationaler Erfahrung. Deshalb wollen wir gemeinsame Ermittlungsteams bei Europol in der Terrorismusbekämpfung ausbauen. Wir brauchen dringend eine europaweit einheitliche Definition des „Gefährder“-Begriffs, um die Kooperation bei der Abwehr von terroristischen Anschlägen zu verbessern. Es kann nicht sein, dass Dschihadisten ungehindert in Kampfgebiete und zurück nach Europa reisen können. Verbesserungen beim Schengener Informationssystem II (SIS II) und bei Europol dulden daher keinen Aufschub.

Waffenrecht reformieren

Bei den Anschlägen von Paris und dem Amoklauf von München kamen erneut illegal erworbene Waffen zum Einsatz. Ein klarer Beleg, dass wir in Europa ein verbessertes und vereinheitlichtes Waffenrecht dringend brauchen. Es ist immer noch viel zu einfach, an illegale Schusswaffen und umgebaute Dekorationswaffen zu gelangen. Zudem ist es weiterhin notwendig, die Verkaufsbestimmungen für anschlagsfähige Gefahrenstoffe im Internet und im Handel zu verschärfen. Die Bundesregierung muss endlich ihre Blockadehaltung auf EU-Ebene aufgeben, sodass gerade der Onlinehandel mit Waffen, der bisher kaum kontrolliert ist, deutlich eingeschränkt wird. Der sprunghafte Anstieg der Verkaufszahlen erlaubnisfreier Waffen erfüllt uns mit großer Sorge. Denn auch die Verbreitung solcher Waffen birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Deshalb fordern wir Nachbesserungen beim sogenannten kleinen Waffenschein. Der Maßstab sollte größtmögliche öffentliche Sicherheit sein, nicht die Zufriedenheit der Waffenlobby. Welche Gefahr ein Volk in Waffen darstellt, zeigt ein Blick in die USA.

Prävention ausbauen

Was keine Technik und keine Kamera dieser Welt können, das vermag Prävention: Demokratie stärken und Straftaten im Vorfeld verhindern. Doch unsere institutionellen Voraussetzungen dafür sind schwach. Deutschland braucht ein bundesweites Präventionszentrum und eine Präventionsstrategie. Damit wollen wir gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Radikalisierung und Gewalt an der Wurzel bekämpfen. Bund, Länder, Kommunen und zivilgesellschaftliche Institutionen sollen die Strategie gemeinsam erarbeiten. Rollenklarheit zwischen allen Akteuren ist dabei ebenso wichtig wie eine solide und dauerhafte Förderung der vielfältigen, engagierten Zivilgesellschaft.

 

 

Reichsbürger – „Mit schärferem Waffenrecht gegen Staatsfeinde“

Der selbsternannte „Reichsbürger“, der bei Nürnberg einen Polizisten erschoss, besaß legal Dutzende Waffen. Auch andere Fälle gewalttätiger, oftmals bewaffneter „Staatsfeinde“ sind bekannt. Die diffusen Gruppierungen muten in ihrer grotesken Selbstanmaßung oftmals nur lächerlich an – tatsächlich stehen jedoch viele Protagonisten in enger Verbindung zum organisierten Rechtsextremismus und auch zur AfD.

Sicherheitsbehörden aber auch Nachbarschaft und Zivilgesellschaft müssen hier stärker sensibilisiert werden. Zudem zeigt sich abermals, dass es gerade mit Blick auf den rechtsextremen Terrorismus ein schärferes Waffenrecht braucht. Das haben wir als Grüne immer wieder im Bundestag gefordert. Eine grüne Anfrage brachte zu Tage, dass rund 400 Rechtsextreme in Deutschland einen Waffenschein besitzen – ganz zu schweigen vom Dunkelfeld illegaler Waffen. Hier fordern wir engere Eignungsprüfungen, höhere Sicherungsauflagen und das Verbot großkalibriger Waffen, die weder mit Jagd noch mit Sport etwas zu tun haben, aber eine immense Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Angesichts der offenen Grenzen braucht es zudem striktere Regeln auf europäischer Ebene.

In einem ausführlichen Handelsblatt-Artikel vom 20. Oktober findet Ihr eine gute Übersicht der Debatte mit einem Statement von mir: handelsblatt.com/politik/deutschland/nach-reichsbuerger-angriff-mit-schaerferem-waffenrecht-gegen-staatsfeinde/14715744.html

Hier findet Ihr den aktuellen Antrag der grünen Bundestagsfraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809674.pdf

 

 

Bundesregierung bei Fitness-Apps und Wearables völlig ahnungslos

Seit der von der Großen Koalition beschlossenen Änderung des Präventionsgesetzes im vergangenen Jahr, die wir Grüne abgelehnt haben, müssen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten anbieten. Einige Kassen bezuschussen dabei auch den Kauf von Smartwatches und Fitness-Trackern. Noch muss man für diese vermeintlichen Gratisgaben nicht seine ebenso sensiblen wie lukrativen Gesundheitsdaten hergeben. Doch die Richtung scheint schon heute klar – während die Bundesregierung sich ahnungslos gibt. Als grüne Fraktion haben wir nachgehakt und mit Fachleuten diskutiert.

Fitness Tracker

Immer mehr Menschen joggen mit Fitness-Trackern oder kontrollieren ihre Körperwerte mit einer Smartwatch. Wie viel und oft wir unseren eigenen Körper vermessen, sollte eine persönliche Entscheidung sein und geht erst einmal nur einen selbst an. Doch so faszinierend die technologischen Innovationen auf diesem Feld auch sind – die digitale Dynamik wirft wie in vielen Lebensbereichen auch im Gesundheitssektor rechtliche und ethische Probleme auf, die öffentlich diskutiert und politisch entschieden gehören. Gemeinsam mit unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Maria Klein-Schmeink haben wir immer wieder auf die Gefahr einer Aushöhlung des Solidarprinzips unserer Krankenversicherung hingewiesen, zuletzt in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung über die unklare Verwendung der durch Apps und Wearables generierten Daten. Über die Antwort berichtete bereits netzpolitik.org.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt deutlich, dass sie in Bezug auf die Ausgestaltung der Bonusprogramme durch die Kassen völlig ahnungslos ist. Sie hat weder Erkenntnisse über die Verwendung der durch Apps und Wearables generierten Daten, noch über den Kreis der hierdurch tatsächlich Begünstigten. Die Problematiken für das Solidarprinzip und den Datenschutz verkennt sie.

In ihren Stellungnahmen zu den Fragen nach der Nutzung der durch Apps und Wearables generierten Daten wirft die Bundesregierung insgesamt mehr Fragen als Antworten auf. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an die Krankenkassen sei „nicht als valider Nachweis einer Teilnahme des Versicherten an einer qualitätsgesicherten Maßnahme […] anzusehen“ und daher unzulässig. Auch den Einsatz externer Dienstleister schließt die Bundesregierung aus. Wenn aber weder eine Übermittlung an die Krankenkassen noch eine Speicherung oder Verarbeitung bei externen Dienstleistern, wie z.B. den App- Anbietern, rechtlich möglich ist, bleibt fraglich, wie der Einsatz solcher Apps möglich sein soll.

Nicht nur gesetzliche, sondern auch private Krankenversicherer belohnen die Nutzung von Fintnessapps. Hier gibt die Bundesregierung sich völlig ahnungslos. Sie gibt an, keine privaten Versicherer zu kennen, die über Apps und Wearables Gesundheitsdaten ermitteln würden. Dass die Generali Versicherung bereits am 18. November 2014 die geplante Einführung ihrer Vitality-App in Deutschland bekannt gegeben hat und hierdurch eine intensive Debatte über die zukünftige Nutzung von Versichertendaten und die Folge für bestehende Solidarsysteme ausgelöst wurde, scheint an der Bundesregierung komplett vorbei gegangen zu sein.

Obwohl die Bundesregierung in ihren Antworten anerkennt, dass das reine Dokumentieren „gesunder Werte“, ohne dass diese eine gesundheitsfördernde Verhaltenskomponente beinhalten, dem Grundgedanken des Gesetzes zuwider läuft, behauptet sie: „Eine Aushöhlung des Solidarprinzips, das in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insbesondere durch die Einkommensabhängigkeit der Beiträge gekennzeichnet ist, findet durch Boni nicht statt.“

Unsere gesundheitspolitische Sprecherin Maria Klein-Schmeink kritisiert diese ignorante Haltung scharf:

„Insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung ist der Einsatz von Apps und Wearables, welche die Versicherten potentiell bis ins kleinste Detail vermessen, ein weiteres Einfallstor für eine fortschreitende Aushöhlung des, in der PKV sowieso nur rudimentär vorhandenen, Solidargedankens. Indem die Bundesregierung hier komplett wegschaut, offenbart sie wieder einmal, wie wenig ihr an einer starken Solidarität aller Versicherten gelegen ist.“

Auf Bedenken von Datenschützern, dass es durch die Verwendung von Apps und Wearables zu Problemen im Bereich des Datenschutzes und zu einer Entsolidarisierung im Gesundheitssystem kommen könnte, geht die Bundesregierung nicht ein. Auch auf die im April verabschiedete Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz an das Justizministerium, Maßnahmen zur Regulierung von Wearables und Gesundheitsapps zu ergreifen, ist bislang keine Reaktion erfolgt.

Wir fordern die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck auf, dem Aufruf von Datenschützern und Verbraucherschutzministern endlich zu folgen und die Verwendung anfallender Fitnessdaten gesetzlich zu regulieren, um so die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten zu stärken und eine weitere Schwächung bestehender Solidarsysteme zu verhindern.

An dieser Stelle dokumentieren wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (pdf).

 

 

Nach Urteil zu WLAN-Störerhaftung: Die Bundesregierung hält sich nochmaligen Neustart offen

Die Verbreitung von öffentlichen WLANs wie in Cafés oder Geschäften ist eine gute Sache, die leider durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit – die sogenannte Störerhaftung – jahrelang behindert wurde. Nun entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus auseinander. Vor allem wirft es neue Fragen auf, zum Beispiel, wie der Spruch konkret umzusetzen ist. Das weiß auch die Bundesregierung nicht so genau, wie sie auf eine schriftliche Frage von mir zugeben musste. Klar ist: Ihr Versprechen, nach einer sechsjährigen Untätigkeit endlich durch eine Reform des Telemediengesetzes (TMG) selbst für Rechtsklarheit zu sorgen, hat sie nicht eingehalten. Vor exakt dieser Entwicklung hatte ich die Bundesregierung gewarnt.

freifunk

Was bisher geschah:

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2010 kam es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Betreiber offener Funknetze. Konkret ging es um die Frage, ob jemand als Störer für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden kann, wenn er diesen gegenüber sein Netz öffnet. Einigkeit bestand darin, dass diese Rechtsunsicherheit beendet und die eigentliche Intention des Gesetzgebers, die vorsah, dass jemand nicht für durch Dritte begangene Rechtsverletzungen haftet. Die sogenannte „Störerhaftung“ sollte also abgeschafft werden. Wie bereits zuvor Schwarz-Gelb versprach auch Schwarz-Rot in ihrem Koalitionsvertrag, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Erst passierte gar nichts, dann legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen den Koalitionspartnern. Irgendwann wurde dann ein reformiertes Telemediengesetz vorgelegt. Die Bundesregierungen unter Angela Merkel haben also sage und schreibe ganze 6 Jahre gebraucht, um eine Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG) vorzulegen und diese Kleinstbaustelle im Urheberrecht zu bearbeiten.

Gibt es Rechtssicherheit nach der Neuregelung des deutschen TMG? Nein!

Wer nun glaubte, dass die Große Koalition Rechtssicherheit hergestellt hat, der irrt. Zwar sind, darauf habe ich in meiner nun im Plenum gehaltenen Rede auch explizit hingewiesen, die Änderungen am Regierungsentwurf durch die große Koalition durchaus zu honorieren, bspw. der komplette Wegfall des neuen § 10 und des absurden Konstrukts der „besonders gefahrengeeigneten Dienste“, gleichzeitig aber hat die Große Koalition es gescheut, sich der „Störerhaftung“ tatsächlich anzunehmen und Unterlassungsansprüchen eine klare Absage zu erteilen. Während im Entwurf der Bundesregierung die Notwendigkeit erkannt wurde, eine saubere Klarstellung im Gesetzestext selbst vorzunehmen, fehlt diese nun – obwohl der BGH selbst mehrfach darauf hinwies, dass es eben nicht ausreicht, Formulierungen in die Antragsbegründung aufzunehmen.

Statt für Rechtssicherheit zu sorgen, überließ es die GroKo also erneut ohnehin überlasteten Gerichten nach der Gesetzesbegründung, wohlgemerkt der Begründung eines Änderungsantrags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu googeln, um die Intention des Gesetzgebers zu erfassen. Die Regierungsfraktionen haben es somit tatsächlich geschafft, den einzigen guten Punkt aus dem ersten Entwurf der Bundesregierung herauszunehmen, nämlich die Absage an weitreichende Unterlassungsansprüche im Zuge der „Störerhaftung“. Somit wurde auch keine Rechtssicherheit hergestellt, sondern dies erneut an Gerichte delegiert – und auf sie verlassen!

Gibt es Rechtssicherheit nach der Rechtsprechung des EuGH? Nein!

Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt es, um es kurz zu machen, auch nach dem Urteil des EuGH nicht – im Gegenteil. Die Bundesregierung hatte es verpasst, selbst eine Klarstellung im TMG vorzunehmen und stattdessen in der Begründung des Gesetzes auf das Plädoyer des Generalanwalts verwiesen. Sie hat sich also darauf verlassen, dass das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts folgt. Das tut es zwar häufig, aber eben nicht immer. Nun ist leider exakt das eingetroffen, wovor ich die Große Koalition in meiner Rede zur Verabschiedung der Neuregelung des TMG gewarnt hatte: Das Gericht hat anders entschieden als der Generalanwalt.

Ob es nach dem EuGH-Urteil tatsächlich zu einer, auch von der Europäischen Kommission forcierten, flächendeckenden Abdeckung mit freien Funknetzen kommt, erscheint aus heutiger Perspektive fraglich. Ein gutes Stück Rechtsunsicherheit bleibt also auch nach dem heutigen Urteil bestehen. So ist beispielsweise unklar, wie die vom Gericht explizit offen gelassene Möglichkeit der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach festgestellten Rechtsverstößen in der Realität ausgestaltet werden soll. Um es kurz zu machen: Das Gericht hat erneut Möglichkeiten geschaffen, gegen die sich nicht nur der Generalanwalt zuvor deutlich ausgesprochen hatte. Es hat auch Wege offengelassen, gegen die sich die Große Koalition bewusst entschieden hatte.

Wie geht es nun nach dem Urteil des EuGH weiter?

Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes hatte man sich auf eine Überprüfung im Jahr 2018 verständigt. Vor diesem Hintergrund steht die Frage im Raum, ob die Rechtsunsicherheit so lange fortbestehen soll. Genau das habe ich die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage gefragt.

Nun hat mich die Antwort der Bundesregierung erreicht. Sie lautet:

Die Auswertung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 15. September 2016 (Rs. C-484/14 Mc Fadden) ist noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Gesetzesänderung erforderlich ist und wie diese im Einzelnen ausgestaltet werden könnte.

Alles zurück zum Start?

Die Große Koalition hat sich bei der über Jahre versprochenen Reform der Störerhaftung nicht gerade mit Ruhm bekleckert, im Gegenteil: Sie hat es verpasst, selbst eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen und die bestehende Rechtsunsicherheit für die Anbieter offener Funknetze herzustellen. Das hatte auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zum reformierten TMG moniert.

Die Weigerung der Großen Koalition, sich selbst klar zu positionieren, hat sich im Zuge des EuGH-Urteils bitter gerächt. Wenn die Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition sich und ihre in den letzten Monaten vollmundig gemachten Versprechen ernst nehmen, wird man nun nicht umhin kommen, als nationaler Gesetzgeber nachzubessern. Wenn man sich anschaut, wie sich welcher Vertreter der Großen Koalition nach dem EuGH-Urteil versucht hat, dieses schön zu reden, kommen jedoch ernst Zweifel auf, ob dies tatsächlich und konsequent geschieht.

Die Frage ist, auch angesichts der immer näher rückenden Bundestagswahl, ob es noch eine Neuregelung von Seiten der Großen Koalition geben wird, wie diese konkret aussehen könnte oder ob wir erneut sechs Jahre hierauf warten müssen. Das wäre verheerend. Das hat offenbar auch die GroKo erkannt. So hält man sich die Möglichkeit einer Neuregelung des TMG bewusst offen und versucht auf Zeit zu spielen. Zeit, die wir eigentlich nicht haben. Hierauf wird hoffentlich auch die Länderkammer noch einmal hinweisen und den bisherigen Druck aufrechterhalten.

In der letzten Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda vertagte man lieber diese Frage, während die Abgeordneten am Morgen aus der Zeitung entnehmen durfte, dass das Wirtschaftsministerium nun doch nachbessern möchte. Wann, wie und mit welchem Abstimmungsgrad durch die beteiligten Ressorts wäre interessant zu wissen. Auf netzpolitik.org kritisierte ich dieses Verzögerungstaktik am Parlament vorbei (mehr dazu hier: netzpolitik.org/2016/wirtschaftsministerium-will-offenbar-bei-wlan-stoererhaftung-nachbessern/). In der nächsten Ausschuss-Sitzung werden wir die Bundesregierung zu dem von ihr geplanten, weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung befragen.

 

 

„Das staatliche Geheimnis muss ein Ablaufdatum haben“

Geheimnis in der Politik – Gespräch für eine Ausstellung

Welche Bedeutung haben Geheimnisse für eine Gesellschaft? Wann ist Geheimhaltung sinnvoll und an welchen Stellen ist Transparenz angebracht? Und welche Rolle spielen Geheimnisse für das klassische Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit? Diesen und vielen weiteren spannenden Fragen widmet sich derzeit die Ausstellung „Das Geheimnis – Ein gesellschaftliches Phänomen“ der Nemetschek-Stiftung in München. Mit den Ausstellungsmachern habe ich mich in einer Interviewreihe über politische Geheimnisse, Transparenz und meine Arbeit im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss unterhalten.

Geheimnis Dresden

Die Ausstellung versteht sich explizit als Bildungsprojekt und widmet sich interaktiv sechs gesellschaftlichen Orten von Geheimhaltung. Schon lange beschäftige ich mich mit der Frage nach dem Wert von Geheimnissen für einen Rechtsstaat und mit der Rolle, die WhistleblowerInnen für eine demokratische Gesellschaft spielen. Daher hat es mich besonders gefreut, dass ich für das Projekt zu der Frage nach Geheimnissen in der Politik Stellung nehmen durfte.

Die Nemetschek-Stiftung setzt sich für die Stärkung der Demokratie in Deutschland ein und möchte Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Nachdenken über wichtige gesellschaftspolitische Fragen anregen. Deshalb bietet die Ausstellung jeden Montag und Mittwoch Führungen für Schülergruppen an.

Wenn Ihr es nicht bis Ende Oktober nach München geschafft habt, könnt Ihr hier die Interviews, unter anderem mit mir, anschauen: geheimnis-ausstellung.de/das-geheimnis-in-der-politik/.

 

Möllner Orgel: Einmaliges Erbe erhalten und wertschätzen

Mit mehr als einer halben Million Euro fördert der Bund die Sanierung der Möllner Schering-Bünter-Orgel – auf meine Initiative hin hatte sich die Gemeinde in einem Bundesprogramm um die Mittel beworben. Das ist nicht nur eine gute Nachricht für die örtliche Kirchgemeinde und Liebhaber der Kirchenmusik, sondern für die ganze Region und weit darüber hinaus. Denn ihre einmalige Konstruktionsgeschichte macht die Orgel von St. Nicolai zu einem historischen Zeugnis und aktuellen Anziehungspunkt für Besucher aus ganz Deutschland.

Am 21. September hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags die Sanierungsmittel von 600.000 Euro freigegeben. Damit stand nach den langwierigen Unterstützungsbemühungen von Abgeordneten, Kirche, Stadt und Land fest, dass der mit Abstand höchste Förderbetrag des noch offenen Teils in einem Bundesprogramm ins Lauenburgischen geht. Aus dem Fördertopf von 5 Millionen Euro soll „die Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln“ unterstützt werden. Für 76 andere wertvolle Orgeln in ganz Deutschland hatte es Anträge gegeben. Damit soll der Reichtum einer über Jahrhunderte gewachsenen kulturellen Ausdrucksform der Gesellschaft erhalten werden. Orgelbau und -musik zählen seit 2014 nach einem UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe.

Erfolgreiche Initiative über alle Parteigrenzen hinweg

Möllner Orgelsanierung

Als Möllner Bundestagsabgeordneter und Stadtvertreter, aber auch als früheres Mitglied im Kirchengemeinderat und langjähriger Förderer des Orgelbauvereins freue ich mich über diese Unterstützung. Insbesondere die Kulturhaushälter Anja Hajduk und Rüdiger Kruse haben sich neben den Wahlkreisabgeordneten und Landespolitikern um diese Förderung verdient gemacht. Doch dieser hohe Betrag ist nicht allein auf den engagierten Unterstützerkreis, sondern letztlich auf den großen Kulturschatz der Orgel selbst zurückzuführen, die zugleich in einem alarmierend schlechtem Zustand ist.

Die Scherer-Bünting-Orgel zeugt auf einmalige Weise von den verschiedenen kirchenmusikalischen Epochen durch die Jahrhunderte hindurch. An ihr haben namhafte Orgelbauer gewirkt und die je eigenen zeittypischen Stile eingebracht. Die zugleich immer auch Spiegel der jeweiligen Gemeindegeschichte und damit auch der Historie von Stadt und Region ist. So beeindruckt die Orgel nicht nur in Klang und Erscheinung, sondern ist laut mehrerer Gutachten auch europaweit von kirchenhistorischer Bedeutung.

Einmaliges Erbe in marodem Zustand braucht Eure Patenschaft

Dieses Erbe gilt es wertzuschätzen und zu erhalten. Die großzügige Bundesförderung kommt angesichts des maroden Zustands dieses Kleinods zum richtigen Zeitpunkt. Die Gesamtkosten werden auf 1,7 Millionen Euro für die Orgel sowie weitere 800.000 Euro für den Anbau veranschlagt. Nun müssen die restlichen Mittel von öffentlicher Hand wie privaten Spendern zusammengetragen werden.

Kirche und Orgelbauverein haben hier bereits eine hervorragende Vorarbeit für eine fachgerechte Sanierung und ein solides Fundraising-Konzept geleistet. Bei einem Besuch auf dem Kirchberg wurden meinen Wahlkreiskollegen und mir symbolisch Patenschaften für eine bestimmte Pfeife angetragen (abgestimmt nach Parteifarben lief es bei mir auf ein G heraus). Mit einer Spende können weitere Patenschaften übernommen werden, so dass bis Ende des Jahres weitere 70.000 Euro gesammelt werden. Die Orgel ist diese vereinte Anstrengung allemal wert, denn sie wird im wunderbaren Ensemble aus Kirchberg und Marktplatz der Kirchengemeinde und Stadt wie auch vielen Besuchern zu Gute kommen.

 

 

 

Zwischen Europas Zukunft und grünen Erfolgsgeschichten vor Ort

Mit Jürgen Trittin zu Besuch in Wentorf und Ahrensburg

easylux Ahrensburg

Zusammen mit meinem Fraktionskollegen Jürgen Trittin war ich Mitte September im Wahlkreis unterwegs – von wirklicher Teilhabe trotz Behinderung über Energieeffizienz und Lebensqualität dank kluger Lichttechnik bis zur Zukunft Europas in Zeiten von Terrorismus, Rechtspopulismus und ging es. Doch neben diesen ernsten und schwierigen Fragen fuhren wir am Ende des Tages nach Wentorf – am Vorabend einer hoffnungsvollen kommunalpolitischen Wahlentscheidung.

Zunächst besuchten wir die Ahrensburger Werkstätten. Frank Michelsen und Sihat Beirami stellten uns als Leiter und Personalrat das Konzept der Werkstatt vor: Menschen durch individuelle Förderung und Begleitung so viel, aber eben auch so gut es geht, die Teilhabe am Leben, Wohnen und Arbeiten „draußen“ zu ermöglichen – ohne sie einfach mit irgendeiner Unterbringung oder irgendeinem Job abzuspeisen: „Wir sind hier ein vielfältiger Ort von Teilhabe, ein Sprungbrett ins Leben und keine Verwahranstalt“, betonte Frank Michelsen.

Große Koalition droht Teilhabe kaputt zu sparen

Doch hierfür muss sich die Gesellschaft, Vermieter, Arbeitgeber und Politik öffnen. Es fehlt an guten Wohnungen und Arbeitsplätzen. Daher braucht es neben Reglungen, die tatsächlich wirken, auch eine gute Finanzierung für qualifizierte Träger, die wie die Werkstätten die Menschen beim persönlichen Weg in die größtmögliche Eigenständigkeit unterstützen.

Diese gute Arbeit droht jedoch die Große Koalition durch das neue Teilhabegesetz kaputtzusparen. Auch nach unserem Besuch sind wir in Kontakt geblieben und konnten mit dem grünen Antrag immerhin zeigen, wie eine grüne Inklusionspolitik Antworten auf die Ideen und Kritikpunkte der Werkstätten gibt – auch wenn sie wohl von Schwarz-Rot im Bundestag überstimmt werden.

Dann stellten wir uns den vielen Medienfragen zu den Terrorismus-Fahndungen in Stormarn – einen Tag zuvor war auch in Ahrensburg ein Verdächtiger festgenommen worden. Als Innen- und Außenpolitiker betonten wir: „Soweit wir wissen, hat die Polizei hier eine gute Arbeit gemacht. Statt populistischer Angstmacherei und pauschaler Verdächtigung aller Flüchtlinge sollten wir jetzt erst einmal die Ermittlungen abwarten. Doch eins steht jetzt schon fest: Eine selbstbewusste Gesellschaft und aktive Integration und Prävention sind die besten Antworten auf gefährliche Spiel mit Angst und Abschottung, das Islamisten wie Rechtspopulisten betreiben.

Terror in Ahrensburg? Integration ist die beste Antwort

Die aktuelle Entwicklung der Terror-Fahndungen in Ahrensburg platzte leider in unseren lang geplanten Ahrensburg-Besuch und passte doch zu unserer Leitfrage des Tages: „Gerade hier zeigt sich, wie wichtig die Zusammenarbeit der europäischen Staaten ist, sei es bei der Polizei, aber auch als demokratische Gesellschaften, die sich gemeinsam den aktuellen Krisen um den Kontinent stellen.“

Anschließend besuchten wir mit esylux ein mittelständisches Familienunternehmen, das seit langem in der Region verankert und zugleich hoch innovativ und international unterwegs ist. Auch hier profitieren vom Manager über die Ingenieurin bis zum Lagerpersonal viele Menschen von einem Europa, dessen Volkswirtschaften und Märkte immer stärker verzahnt sind.

Kluge Lichtkonzepte – keine Datenschleuder

Mit viel Pionier- und Ingenieursgeist wird dank kluger Licht- und Gebäudesysteme Energie und damit Geld gespart, zugleich aber auch lebenswertere Innenräume geschaffen: Dynamische Lichtkonzepte, die ähnlich dem Sonnenlicht uns ausgeruht und wach durch den Tag wie auch in einen geruhsamen Schlaf bringen und intelligente Gebäude, die Licht und Luft dann und dorthin schicken, wo und wann sie gebraucht werden – anstatt sie einfach zu verschwenden. So wichtig erneuerbare Energiegewinnung auch ist – die nachhaltigste und günstigste Energie ist immer noch die, die wir gar nicht erst brauchen. Ein Beitrag für Klima- und Naturschutz aber auch für unsere Energieunabhängigkeit.

Abends besuchten wir dann Wentorf, wo am Ende der Woche mit Dirk Petersen ein Grüner antrat, um sich als Bürgermeister für Lebensqualität, eine gute Bildung und Betreuung, eine nachhaltige Finanzierung der Infrastruktur sowie lebendige Kultur in der Kommune einzusetzen. Mehr als 100 Gäste kamen zur Diskussion mit dem Kommunalpolitiker sowie der grünen Europaexpertin, Jenny Jasberg, aus Bergedorf: Europa in Krisenzeiten? Europa vor Ort!

Europas Zukunft…ist auch konkrete Politik vor Ort

Dirk Petersen schlug als Kommunalpolitiker einen Bogen von den großen europäischen Debatten zu konkreter EU-Förderung in der Region: Ob Lohe, Erasmus oder internationale Unternehmen, die nicht nur Gewerbesteuern zahlen, sondern auch mit jungen Familien und Fachkräften aus der ganzen Welt neue Dynamik ins Hamburger Umland bringen. Gerade eine Hafen- und Handelsstadt wie Hamburg – und damit die ganze Metropolregion – profitieren von einem Europa ohne Schlagbäume.

Doch so unumgänglich und vernünftig die europäische Zusammenarbeit angesichts von Globalisierung und weltweiter Krisen auch ist – bleibt es doch ein schwieriger Prozess, der im Norden und Süden des Kontinents, aber auch innerhalb der Gesellschaften sehr ungleich Gewinner und Verlierer hervorgebracht hat: „Es geht nicht darum, Europa schön zu reden, sondern um eine permanente Auseinandersetzung für eine europäische Demokratie und einen gesellschaftlichen Ausgleich. Hier gibt es auch Rückschläge und Defizite – aber niemand käme doch auf die Idee, die deutsche Demokratie abzuschaffen, nur weil wir Lobbyismus oder eine Entscheidung haben, die nicht allen gefällt“, betonte Jürgen Trittin als Außenpolitiker und überzeugter Europäer, bevor er die Wentorferinnen und Wentorfer aufforderte, am Sonntag wählen zu gehen. Sein persönlicher Tipp: „Ich würde denjenigen Kandidaten unterstützen, der auch bei schwierigen Fragen wie zur EU da ist und den Dialog mit Ihnen sucht.“

Grüne Erfolgsgeschichte in Wentorf

Wentorf OV Besuch

Wer weiß, ob diese Diskussion nicht auch ein bisschen dabei halfen – jedenfalls hat Dirk Petersen mit tollen 56 Prozent der Stimmen die Wahl dann klar gewonnen. Dieser Erfolg zeigt: Es zahlt sich in unserer Demokratie aus, wenn man vor Ort und in der Sache engagiert sowie offen und gerade im Umgang ist. So gewann Dirk Petersen das Vertrauen der Wentorferinnen und Wentorfer, aber auch die Unterstützung für eine Politik, die eine wachsende Umlandgemeinde wie Wentorf mutig und mit Augenmaß gestaltet.

[Bilder aus Wentorf (Plakat-Bild ist gut!) und Ahrensburg: sowohl Werkstatt und Firma! Ggf. auch Pressegespräch mit Kamera und Journis]

 

Rekordbeteiligung gegen Belt-Tunnel – Grüne stellen weiterhin die Grundsatzfrage

Mehr als 12.000 Einwendungen gegen die Untertunnelung der Ostsee am Fehmarnbelt – darunter viele Grüne. Auch ich habe eine Beschwerde eingereicht. Die Rekordbeteiligung zeigt noch einmal: Wer noch so triftige Argumente über Jahre in den Wind schlägt und schlampige Pläne vorlegt, darf sich über tausendfachen Widerspruch von Betroffenen nicht wundern. Als Grüne werden wir auch weiterhin das Projekt als solches ablehnen und kritisch hinterfragen, sei es im Bund oder im Land. Und demnächst wieder einmal vor Ort mit Toni Hofreiter an der Hinterlandtrasse: Immer noch geht es um das „Ob“, nicht bloß um das „Wie“.

Eigentlich sollten hohe Planungsstandards, größtmögliche Transparenz und die Beteiligung sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Fachverbänden in einem demokratischen Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein. Doch während mehrere tausend Menschen aus ganz Deutschland in der zweiten Beteiligungsrunde zur Planfeststellung des Belttunnels ihr Recht wahrnahmen, redeten Tunnel-Befürworter das Engagement schlecht und drohten einen einseitigen Baubeginn vor Ende des Verfahrens an. Symptomatisch, wie wenig ihnen eigentlich an den Interessen und Rechten der betroffenen Menschen liegt. Beteiligung akzeptiert man nur solange, wie sie nicht wirklich stört – notfalls werden einfach mal Fakten geschaffen.

Beteiligungsrekord – viele Sorgen, viele Einwendungen

Beltretter

Dabei wiesen die Kritiker in Parlamenten und Fachkreisen schon Jahre vor dem jetzigen Verfahren auf die nach wie vor bestehenden verkehrsökonomischen Zweifel, Planungsfehler sowie die Risiken für Anrainer, Tourismus und Natur hin. Fragen dieser Tragweite gehören öffentlich diskutiert und demokratisch entschieden. Im Zweifel steht Betroffenen zudem selbstverständlich auch der Rechtsweg offen.

Aus gutem Grund kommt nun nicht nur aus der Region, sondern aus dem ganzen Bundesgebiet Protest: Europas größtes Verkehrsprojekt berührt eben nicht nur Partikularinteressen – der Schutz der Ostsee, immense Haushaltsrisiken und die Verkehrspolitik in ganz Norddeutschland stehen auf dem Spiel.

Nun müssen die Fakten endlich auf den Tisch. Statt weiteren Ablenkungsmanövern sollten sich die Befürworter endlich einer sachlichen Auseinandersetzung stellen.

Alle Fakten auf den Tisch – ergebnisoffene Prüfung

Die aktuelle Debatte um die Bahn-Trasse zum Belt-Tunnel im Bundesverkehrswegeplan zeigt erneut, wie problematisch dieses Prestigeprojekt für die ganze Ostseeregion und insbesondere für die Trassenorte von Fehmarn bis Hamburg ist. Bei kaum einem anderen Bauvorhaben stehen die immensen Folgekosten für Umwelt, Anwohner und Steuerzahler einem so fragwürdigen verkehrspolitischen Nutzen gegenüber.

Ob jahrelange Bauverzögerungen oder massive Kostensteigerungen – die Bundesregierung ignoriert seit Jahren sehenden Auges alle Einwände. Die jüngste Entscheidung, Extra-Mittel für die Aufwertung zur Hochgeschwindigkeitstrasse bereitzustellen, ist wie schon die Umgehungsstrecke nur ein teure Notlösung. Zwar zahlt der Bund damit für durchgehende Streckenquerungen, so dass die Anrainergemeinden nicht mehr vor der Wahl stehen, entweder an Schranken warten oder aber für Überführungen mitzahlen zu dürfen. Auf dieses Problem hatten wir als Grüne im Parlament schon lange hingewiesen und eine Entlastung der Gemeinden gefordert. Doch aus dem Fakt, dass Anrainer unter eine Hochgeschwindigkeitstrasse immer leiden werden, kann man sich mit noch so viel Geld nicht herauskaufen; ganz zu schweigen vom immer fragwürdigeren Kosten-Nutzen-Verhältnis. Umso wichtiger ist es nun, dass Betroffene im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren persönlich Widerspruch einlegen konnten.

Alle in SH betroffen – meine persönliche Einwendung

Als schleswig-holsteinischer Bundestagsabgeordneter und Einwohner im mittelbaren Einflussgebiet der Hinterland-Trasse bin ich auch persönlich von dem Bauvorhaben betroffen. Gemeinsamen mit meiner Fraktion, habe ich meine Kritik an dem unnützen Projekt in den vergangenen Jahren immer und immer wieder – ob vor Ort oder im Plenum des Deutschen Bundestags – deutlich gemacht. Daher habe auch ich eine persönliche Einwendung nach Kiel abgeschickt.

Trotz der jüngsten Irritationen in der Landespresse ist es bei der Beschlusslage der Grünen in Land und Bund geblieben: Wir lehnen dieses Projekt als solches ab. Am 18. November werde ich gemeinsam mit dem grünen Fraktionsvorsitzenden und Verkehrsexperten Toni Hofreiter wieder einmal entlang der Hinterlandtrasse unterwegs sein, um in Ratekau mit Anwohnern, Bürgerinitiativen und Kommunalpolitik die Risiken und Nebenwirkungen dieses Irrsinnsprojekts zu diskutieren.

Terminhinweis: Toni Hofreiter und Konstantin von Notz vor Ort in Ratekau (Öffentliche Diskussion mit Kommunalpolitik, Initiativen und Anwohnerschaft): 18. November, 11 – 12:30 Rathaus, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau

 

 

Polizei… Dein Freund und Helfer?!

Grüne und Polizei diskutieren Fragen der inneren Sicherheit.

Terror in Stormarn? Immer mehr Einbrüche? Keine Polizei mehr auf dem Land? So verständlich die aufgeregten Reaktionen auf solche Schlagzeilen auch sind, so kontraproduktiv wirken sich solche alarmistischen Verkürzungen leider oftmals in der Sicherheitsdebatte aus. Auf der Suche nach sicherheitspolitisch sinnvollen wie rechtsstaatlich soliden Antworten lud ich zusammen mit meinem innenpolitischen Landtagskollegen Burkhard Peters zu einer bewusst facettenreichen und kontroversen Debatte über die grüne Polizeipolitik nach Kiel ein.

Rund 40 Interessierte, darunter erfreulich viele Polizistinnen und Polizisten, diskutierten angeregt mit. Einblicke und Anregungen aus der täglichen Polizeipraxis brachten Torsten Jäger, Landesvize der Gewerkschaft der Polizei und Oliver von Dobrowolski vom Verein PolizeiGrün auf dem Podium ein. Rafael Behr ebenfalls lange Jahre im Dienst und nun Professor an der Polizeiakademie Hamburg ergänzte aus wissenschaftlicher Sicht mit Studien, Datenmaterial aber auch Eindrücken aus den Diskussionen mit seinen Polizeischülern. Bereits in der Vorstellungsrunde wurde der Weg der Diskussion deutlich: Zwischen den Forderungen der Polizei und der politischen Position der Grünen wurden viele Überschneidungen sichtbar. Das Fachgespräch stand mehr im Zeichen des „Wie?“ als des „Ob?“.

Mehr Personal – aber wo und wie?

Konsens bestand bei der Notwendigkeit des Stellenausbaus, in den Details waren die Standpunkte aber kontrovers. Während Torsten Jäger mehr Personal zur Bewältigung der Aufgaben der inneren Sicherheit forderte, verwies Rafael Behr darauf, dass nicht allein eine höhere Polizeipräsenz das Vertrauen der BürgerInnen in den Staat erhöhen würde, auch in der vermeintlich so sicheren und idyllischen Vergangenheit wäre keinesfalls jedes Dorf in zehn Minuten für die Polizei erreichbar gewesen und dennoch hätten sich die Menschen sicher gefühlt und waren es auch. Studien zeigen vielmehr, dass das Sicherheitsempfinden von Bürgern wie Beamten steigt, wenn der Umgang wechselseitig auf Achtung und Augenhöhe erfolgt. Problematische Viertel und Situationen bräuchten nicht einfach mehr Polizei, sondern spezifische Konzepte und wirklichkeitsnahe Trainings, um im Ansatz schon möglichst präventiv und deeskalierend, im Notfall aber auch souverän und konsequent zu reagieren. Burkhard Peters forderte eine verstärkte Aufgabenkritik und Neuorganisation der Stellen bei der Polizei.

Emotionalisierung nützt weder Bürgern noch Beamtinnen

Zum Punkt ‚Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates‘ kritisierte Burkhard Peters die zunehmende Emotionalisierung der Sicherheitsdiskussion: Ein Grundgefühl in der Gesellschaft, in gefährlichen Zeiten zu leben, werde von konservativer und rechtspopulistischer Seite instrumentalisiert, um z.B. Freiheitsrechte abzubauen oder sich als die einzigen Retter in der Not aufzuspielen. Das Sicherheitsgefühl sei eine zu manipulierbare Größe und dürfe eine rationale Herangehensweise im öffentlichen Diskurs nicht verdrängen. Auch ich mahnte zur Vorsicht: „Wer Panzer zur Sicherheit am Brandenburger Tor fordert, der schürt und erntet Ängste, das ist eine völlig fehlgeleitete Debatte, die die Demokratie ernsthaft gefährdet.“

Polizei & Gewalt – Strafrecht allein nützt da wenig

Kontrovers, aber auch konstruktiv wurde zum Schluss über zunehmende Gewalt gegen Polizei und Hilfskräfte diskutiert. Torsten Jäger plädierte für die Gewerkschaftsforderung nach einer Strafverschärfung bei Tätlichkeiten gegen Polizei und Rettungskräfte. Oliver von Dobrowolski verwies auf das Zusammentreffen polizeikritischer Haltung in Teilen der Gesellschaft und dem oft martialischen Auftreten der Polizisten. Polizei müsste in der Kommunikation Bürgernähe und Souveränität beweisen, so von Dobrowolski. Für mich ist die Debatte mit Gewerkschaftsvertretern wichtig: Denn die gern von Law and Order-Verfechtern versprochenen Strafverschärfungen sind schlichtweg kostengünstige Placebos einer konservativen Politik, die am Arbeitsalltag der Beamten rein gar nichts ändern. Am Ende würden dieselben Gerichte trotz Paragrafenkosmetik wieder so entscheiden.

Gerade dieser Austausch teils unterschiedlicher Perspektiven, aber auch ähnlicher Ansatzpunkte zwischen Grün und Grün, Polizei und Politik, Gewerkschaft und Wissenschaft hat diese Diskussion spannend und wichtig gemacht.

Nur Fleischfabriken und Höfesterben? Veränderungen in der Landwirtschaft sind möglich!

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Spottpreise für die Milch und Höfesterben in den Dörfern? Regenwaldrodung und Gen-Soja? Fleischfabriken und Nitrat im Trinkwasser? Entgegen dieser Schreckensnachrichten gibt es auch ermutigende Beispiele nachhaltiger Landwirtschaft, die Natur, Bauern und Verbrauchern nützt und den ländlichen Raum belebt.

Milchhof Albers

Auf Einladung des grünen Wahlkreisabgeordneten Konstantin von Notz war dazu der Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter am Donnerstag, den 17.11. im Herzogtum Lauenburg unterwegs. Nachmittags besuchte den Milchhof Albers in Sterley einen Betrieb, der bewusst auf seine Kühe auf der Weide lässt und deren Milch in selbstproduzierten Erzeugnissen in der Region vermarktet (die LN berichteten). Am Abend stellen sich die Abgeordneten dann den Fragen von Landwirten und Interessierten in Mölln. Nach einigen Passagen aus seinem kürzlich erschienenen Buch „Fleischfabrik Deutschland: Wie die Massentierhaltung unsere Lebensgrundlagen zerstört und was wir dagegen tun können “, wandte sich die Diskussion mit Anton Hofreiter der Zukunft einer alternativen Landwirtschaft zu. Hofreiter betonte: „Es geht darum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten besser über die Herkunft und Zusammensetzung der tierischen Produkte informiert werden und die EU-Subventionen besser verteilt werden!“ Dies passiere nur alle sieben Jahre, sodass nun eine Weichenstellung für die kommenden Jahre möglich ist. Er fordert: „Es müssen Gesetze geschaffen werden, die Standards sicherstellten. Nur so können bestehende unfaire Strukturen durchbrochen werden.“

Toni

Außerdem waren zudem Bäuerinnen und Bauern aus der konventionellen wie der ökologischen Landwirtschaft auf dem Podium dabei, um deren Perspektive aus der Praxis einzubringen. Hofreiters Ansicht nach sind diese Veränderungen möglich, da weder die meisten Landwirte, noch die Umwelt, noch Menschen im globalen Süden von der derzeitigen Situation profitieren. Hofreiter plädiert für einen Optimismus und zur Hoffnung, dass es möglich ist, die Dinge zum Besseren zu wenden. Der Gastgeber Konstantin von Notz schloss mit den Worten, dass unsere Demokratie immer von konkreten Antworten auf Fragen vor Ort lebt. Für eine ländliche Region wie hier entscheide sich die Zukunft auch an den Perspektiven für eine bäuerliche Landwirtschaft, sozialen Projekten und naturnahem Tourismus in lebendigen Dörfern: „Nun kommt es auch drauf an, dass wir alle als Verbraucher, Bauern, Wähler und Anwohner für unsere Interessen einzutreten.“

Konstantin