Hier finden Sie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz sowie Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur

Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe (BT-Drs. 17/297 (Antwort: 17/412))

Inhalt
Zusammenfassung der drei Einzelgesetze Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in einem Gesetz, Handhabung der behördlichen Informationspflicht nach IFG, Zahl der Rechtsbehelfe gegen abgelehnte Informationsbegehren, Fälle von Einschaltung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Bestellung von Informationsfreiheitsbeauftragten bei Stellen des Bundes, Bürgeraufklärung über Informationsfreiheitsrechte

Die Anfrage können Sie hier als PDF downloaden:
BT -DRS 17/297 (Kleine Anfrage)
BT -DRS 17/412 (Antwort)

Unsere Vorbemerkungen
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist seit nunmehr vier Jahren in Kraft. Auch im abgelaufenen Jahr 2009 bildete dieses Gesetz für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Grundlage, um an Informationen zu gelangen, die ihnen bislang verwehrt blieben. Zwar gibt es mittlerweile positive Beispiele dafür, dass sich Behörden ernsthaft und kooperativ mit den Antragstellerinnen und Antragstellern auseinandersetzen, dennoch tun sich viele Stellen nach wie vor schwer damit, das Gesetz angemessen umzusetzen und sich von dem überkommenen Grundsatz einer alles erfassenden Amtsverschwiegenheit zu verabschieden. Der mangelnde Umsetzungswille der großen Koalition bezüglich des Informationsfreiheitsgesetzes hat diese Beharrungskräfte in der Verwaltung eher noch bestärkt. Durch die Ausübung einer oftmals restriktiven Praxis vergeben Behörden jedoch die Chance, die Schranken gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durch mehr Transparenz abzubauen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Vielfach werden berechtigte Anfragen unter dem Vorwand abgelehnt, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter seien gefährdet. Eine sorgfältige Prüfung der Stichhaltigkeit dieser Einlassung Dritter durch die zuständigen Behörden findet oftmals nicht bzw. nur sehr oberflächlich statt. Der Verweis auf die angeblich verletzten Rechte Dritter dient vielmehr oft als willkommener Vorwand, die ohnehin ungern gegebene Auskunft mit dem Anschein der Rechtsförmigkeit zu verweigern. Die Blockadehaltung einzelner Behörden geht in bestimmten Fällen gar so weit, dass vorhandene Unterlagen bewusst aus der Hand gegeben werden, um so den berechtigten Informationsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern zu unterlaufen. Ein solcher „behördlicherseits vereitelter IFG-Anspruch“ (Hartlieb, NVwZ 13/2009, S. 825 ff.) beschädigt jedoch das öffentliche Vertrauen in die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln.

Auf Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung bereits für die vergangenen Jahre 2006, 2007 und 2008 die jeweils neuesten Zahlen über gestellte und abgelehnte Anträge vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/8004). Dabei hat sich im vergangenen Jahr gezeigt, dass die Anzahl der Anfragen zwar gestiegen, die der bewilligten Auskünfte jedoch im gleichen Berichtszeitraum deutlich gesunken ist und sich der zähe Widerstand aus den Behörden mit Rückendeckung der großen Koalition offenbar weiter verfestigt hat. Auch ist die Anzahl der Ablehnungen und der nur teilweise beantworteten Anfragen im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen.

Die große Koalition hat in den vergangenen vier Jahren keinerlei Anstrengungen unternommen, um die längst bekannten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes zu beheben. Vielmehr hat sie das Thema nur randständig behandelt beziehungsweise es gezielt vernachlässigt. Auch hat sie es versäumt, die Bürgerinnen und Bürger in einem angemessenen Umfang über ihre neuen Rechte aufzuklären und für die Möglichkeiten des Gesetzes aktiv zu werben. Große Defizite gibt es unvermindert auch bei der Vermittlung des Gesetzes in die Verwaltung hinein. Diese verlorenen Jahre gilt es nun aufzuarbeiten und den Prozess zu mehr Transparenz öffentlicher Verwaltungen neu zu beleben.

Die Haltung der neuen Bundesregierung zum Thema Informationsfreiheit ist nach wie vor unklar. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es lediglich: „Die Ansprüche des Verbrauchers auf Information werden in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche des Bürgers zusammengefasst.“ Diese Formulierung lässt eine eindeutige Aussage darüber vermissen, ob eine echte Verbesserung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geplant ist oder nicht.