Zur Vorlage des zweiten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Dem Bundesbeauftragten und seinen wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt Dank für den Bericht und die in den Jahren 2008 und 2009 geleistete Arbeit.

Auch der zweite Tätigkeitsbericht belegt ein großes Interesse der Bevölkerung an mehr Transparenz bei öffentlichen Stellen und an deren oft und viel zu lang geheim bleibenden Vorhaben. Die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zielen auf ganz unterschiedliche Gebiete öffentlicher Tätigkeiten. Die Zahl der Anfragen wäre noch deutlich höher, wenn die Menschen mehr über das Informationsfreiheitsgesetz wüssten. Die Bundesregierung und die Stellen des Bundes weigern sich aber, besser und umfassender über dieses wichtige, im Wesentlichen von uns angestoßene Gesetz zu informieren. Wir fordern mit allem Nachdruck, mehr für die Bekanntheit und die Chancen dieses Instrumentes zu tun.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass viele Behörden nach wie vor lieber mauern als informieren. Das alte Verwaltungsdenken, nichts nach außen dringen zu lassen, hat sich aus vielen Amtsstuben noch nicht verabschiedet. Auch hier erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die ihnen unterstellten Behörden anweist, besser und offener mit Informationsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern umzugehen. Die Zahl der Ablehnungen oder nur teilweisen Beantwortungen von Fragen ist noch immer viel zu hoch.

Auch das Gesetz selbst hat eine Reihe von Schwächen, die es den Behörden leicht machen, sich ihrer Informationspflicht zu entziehen. Das ist einmal die beliebte Möglichkeit, Unterlagen als „VS-vertraulich“ abzustempeln. Hier stoßen die Antragsteller oft auf unüberwindliche Hindernisse. Das Verfahren wird so in die Länge gezogen und die Information unbrauchbar. Besonders hinderlich für die Transparenz ist der angebliche Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Hierauf berufen sich viele öffentliche Stellen, um Informationen geheim zu halten. Sie erwecken damit den Eindruck, sich hinter dieser Formel verstecken zu wollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, der Informationsfreiheit endlich die Bedeutung zuzumessen, die ihr gebührt. Wir werden darauf drängen, dass der Bericht des Bundesbeauftragten so schnell und so gründlich wie möglich im Parlament beraten wird.