Zu den erneuten Forderungen nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die täglich neuen Forderungen nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sind unberechtigt. Da hilft auch die Erfindung eines neuen Begriffs für die massenhafte, verdachtsunabhängige Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht. Völlig zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres dem Staat dieses Instrument aus der Hand geschlagen und die entsprechenden Gesetze für null und nichtig erklärt. Methoden, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen, sind mit unserem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar.

Die kampagnenartige Stimmungsmache aus den Reihen der Union sowie der Gewerkschaft der Polizei ist unanständig. Die wiederholte Behauptung einer besonderen Terrorgefahr für Deutschland hat der Bundesinnenminister höchstpersönlich noch vor wenigen Tagen als unnötigen Alarmismus zurückgewiesen.

Aber auch das Verhalten des BKA trägt zu einer solchen Verunsicherung bei, wenn der Öffentlichkeit suggeriert wird, man sei durch die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes quasi handlungsunfähig.

Es kann und darf auch nicht von einer Hand voll zugespitzter Einzelfällen abhängen, ob es zu einer Wiederauflage der Vorratsdatenspeicherung kommt. Die vom BKA behauptete „Schutzlücke“ weckt überzogene Erwartungen im Umgang mit Kriminalität und zeugt von einem Verständnis moderner Kommunikation, bei der die Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger offenbar als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat angesichts der mit Vorratsdatenspeicherungen verbundenen Gefahr der Erstellung detaillierter Verhaltens- und Bewegungsprofile von nahezu allen Bundesbürgerinnen und Bürgern bereits das Notwendige gesagt.

Auch bei der EU-Kommission wird die zugrundeliegende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit – auch mit Hinweis auf die etwaige Unvereinbarkeit mit der Europäischen Charta der Menschenrechte – kritisch geprüft. Ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof ist derzeit anhängig. Das Ergebnis dieser ergebnisoffenen Prüfung abzuwarten, wäre das Mindeste. Die kurzsichtigen Profilierungsversuche der Union dürfen nicht zu Lasten des Rechtsstaats und der Grundrechte der Menschen in Deutschland gehen.