Zur Haltung der Bundesregierung* zur transatlantischen Datenspeicherung nach dem Safe Harbor-Abkommen erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die Bundesregierung zeigt, dass ihr der Datenschutz nicht wichtig ist. Offenbar steigt sie völlig unvorbereitet in die anstehende Reform des EU-Datenschutzrechts ein. Das ist angesichts der Wichtigkeit des Themas und seiner zentralen Stellung in der öffentlichen Debatte der letzten Monate völlig unverständlich und nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung steht in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger global adäquaten Schutz genießen.

Das mit den USA abgeschlossene Safe Harbor-Abkommen zur Sicherstellung eines eben solchen adäquaten Schutzes ist derzeit nicht mehr als ein organisiertes Datenleck, die Einhaltung wird nur mangelhaft überprüft, die Nichteinhaltung bleibt folgenlos. Das kann und darf nicht sein. Wir brauchen dringend neue Regelungen, die dann auch durchsetzungsfähig sein müssen. Sonst haben die Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit, ihre Rechte auf Schutz der eigenen Daten in Ländern wie den USA durchzusetzen und Unternehmen haben keinen internationalen Rechtsrahmen auf den sie verlässlich vertrauen können. Die Bundesregierung kann sich nicht mit dem Hinweis auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und den Umstand, dass es ihnen offen stünde, Angebote, die ein Risiko für den Schutz der eigenen Daten darstellen, zu meiden, aus der Verantwortung stehlen. Diese Aussage ist ein politischer Offenbarungseid und zeigt, wie konzeptlos die schwarz-gelbe Bundesregierung beim Datenschutzagiert.

Auch der Verweis auf die Verantwortung der Aufsichtsbehörden geht vollkommen ins Leere, so lange diese keine Möglichkeit haben, die bestehenden Regelungen tatsächlich durchzusetzen. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Der bloße Verweis auf die Behörden steht zudem im krassen Widerspruch zu den Zusagen aus dem Justiz- und dem Verbraucherschutzministerium. Beide Ministerinnen hatten in den letzen Monaten mehrfach angekündigt, dringend benötigte gesetzliche Maßnahmen vorzulegen.

Sowohl das Safe Harbor-Abkommen als auch das zur Beratung anstehende „Allgemeine Datenschutzabkommen“ zwischen der EU und den USA bieten enorme Chancen, den transatlantischen Datenschutz deutlich zu verbessern. Die Bundesregierung muss die Chance für einen effektiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einem Ausverkauf ihrer Daten erkennen und entsprechend handeln. Noch ist es hierfür nicht zu spät.

*Die Haltung der Bundesregierung ergibt sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion.