Zur Entscheidung der Bundesregierung, den Start des ELENA-Verfahrens um zwei Jahre zu verschieben, erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die Entscheidung der Bundesregierung ist ein Täuschungsmanöver.

Die Verschiebung ist angesichts der vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Kosten des Verfahrens richtig – die Kommunen beschwerten sich zu Recht. Gegen das Projekt sprechen aber nicht in erster Linie die Kosten: Das größte Datensammelprojekt in der Geschichte Deutschlands verstößt eklatant gegen datenschutz- und verfassungsrechtliche Vorgaben.

Auf beide Probleme hatten wir unmittelbar nach dem Start von ELENA aufmerksam gemacht. Wir forderten die Bundesregierung in einem Antrag auf, das Projekt zu stoppen und grundlegend zu überarbeiten.

Während der parlamentarischen Beratung zogen es CDU/CSU, FDP und SPD aber vor, sämtliche daten- und verfassungsrechtliche Bedenken in den Wind zu schlagen. Stattdessen verteidigten sie das Projekt noch während der abschließenden Lesung vor wenigen Wochen im Parlament vehement. Durch ihr Vorgehen düpierten die Koalitionäre Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschaftsminister Brüderle. Beide hatten bereits vor Monaten öffentlich ein Moratorium gefordert.

Die Bundesregierung suggeriert nun, ELENA gestoppt zu haben. Tatsächlich werden jedoch die ab dem 1. Januar 2010 übermittelten Daten auch weiterhin gesammelt und auf Vorrat gespeichert. Die massiven datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen fort.

Die Koalition hätte gut daran getan, über ihren Schatten zu springen und unserem Antrag zuzustimmen. Nun werden weiterhin 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im datenschutzrechtlichen Regen stehen gelassen. Das ist ein Armutszeugnis. Wir halten an unserer Forderung fest, ELENA sofort auszusetzen, grundlegend zu überarbeiten und datenschutz- und verfassungsrechtlich einwandfrei auszugestalten.