Zur gegenwärtigen Burkadiskussion erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Ein umfassendes Verbot der Burka wäre ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Diese schützt in Deutschland die Ausübung – aller – Religionen, auch des Islam. Selbstverständlich setzt dies das freiwillige Tragen der Burka voraus. Wir sind gegen ein gesetzliches Verbot der Burka. Ein solches Verbot wäre mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Allerdings gilt auch: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erkennen, wer ihnen als Repräsentant des Staates gegenüber tritt. Diese Offenheit ist Teil der Demokratie. Wer also in einer Verwaltungsbehörde Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern hat, für den verträgt sich dieses Kleidungsstück nicht mit seinen Aufgaben.

Wer jetzt Anti-Burka-Gesetze fordert, dem geht es vor allem darum, auf populistische Weise Punkte zu sammeln und sich dabei anti-islamische Ressentiments zunutze zu machen. Allgemein gefasste Anti-Burka-Gesetze wären als Verstoß gegen die Religionsfreiheit verfassungswidrig.

Zudem wäre es ein völlig überzogener Aufwand, eine Frage per Gesetz zu regeln, die nur eine extrem kleine Gruppe von Menschen und Fällen betrifft. In NRW etwa ist kein einziger Fall bekannt. Konfliktfälle wie der hessische können auf der Basis bestehender dienstrechtlicher Regelungen als Einzelfall gelöst werden.