Zur Vorstellung des 23. Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten zeigt: Die digitale Revolution erfordert eine konzentrierte und verantwortungsvolle Begleitung durch den Gesetzgeber. National wie international müssen die Grundrechte geschützt werden. Der gesellschaftliche Gestaltungsanspruch muss erhalten werden.

Die Bundesregierung verweigert sich bis heute einer Lösung für die Probleme des Datenschutzes im Bereich sozialer Netzwerke, bei Geodaten sowie bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet.

Wir fordern einen umfassenden Regelungsansatz, der auch die Erhebung und Verarbeitung von Daten und typischen Risiken in diesem grundrechtsrelevanten Bereich berücksichtigt. Wir teilen die Kritik des Bundesbeauftragten an dem komplett aus dem Ruder gelaufenen Datensammelprojekt ELENA, das bereits die Daten von mehr als 33 Millionen Bürgern speichert, ohne das bis heute geklärt ist, ob ELENA jemals in Betrieb gehen wird. Wir bringen deshalb in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag ein, der die Löschung der eingemeldeten Daten und die sofortige Aussetzung des Verfahrens fordert.

Die Forderung des Bundesbeauftragten nach mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Beschäftigten in Betrieben und Verwaltung haben wir durch Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes zum Beschäftigtendatenschutz bekräftigt. Unser Entwurf beachtet, neben zahlreichen anderen Punkten, die Vorgaben des Bundesbeauftragten, wonach insbesondere die ausufernde offene Videoüberwachung nur noch in engen Grenzen zugelassen werden sollte. Das Gefühl, auf Schritt und Tritt überwacht zu werden, ist nicht bloß am Arbeitsplatz mit dem Grundverständnis einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar.

Die dringende Forderung der EU-Kommission an Deutschland, die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollbehörden zu gewährleisten, unterstützen wir ausdrücklich. Wir fordern in einem aktuellen Antrag den Bundestag auf, dem Bundesbeauftragten per Gesetz die vollständige Unabhängigkeit seiner Arbeit zu ermöglichen.