Zur Unterstützung der Eckpunkte des sächsischen Innenministers durch Justizminister Schmalfuß in Sachen Funkzellenabfrage erklärt der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Konstantin von Notz:

Justizminister Schmalfuß macht sich Vorschläge zueigen, die inhaltlich kaum mehr als ein Placebo darstellen. Offenkundig will Schmalfuß handeln, ohne tatsächlich etwas ändern zu müssen. Derartige Symbolgesetze sind angesichts des Ausmaßes des Dresdner Datenskandals völlig unzureichend. Die über eine Millionen ungezielt erfasst und gerasterten Verkehrsdatensätze von unbeteiligten Passanten, aber auch Rechtsanwälten, Abgeordneten und Journalisten haben das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat schwer beschädigt.

Die offenkundige Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Dresdner Funkzellenabfrage und das Beharren der Verantwortlichen auf der Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen verlangen nach einer strikteren gesetzlichen Eingrenzung der Funkzellenabfrage. Notwendig sind zumindest weitere Beschränkungen der Zulässigkeit auf einen Katalog von wenigen schwersten Straftaten, die Ausweitung der Begründungspflichten sowie das grundsätzliche Verbot von Funkzellenabfragen in Bereichen, in denen unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Versammlungen stattfinden.

Der Dresdner Datenskandal sollte auch den SPD-Hardlinern in Sachen Vorratsdatenspeicherung zur Mahnung dienen. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht diese Form der Massenspeicherung für nichtig erklärt. Die Dimension eines staatlichen Datenmissbrauches wie dem von Dresden lässt sich mit der Widereinführung von verpflichtenden anlasslosen Massenspeicherungen, wie sie etwa Ralf Stegner wiederholt fordert, noch um ein Vielfaches potenzieren. Die Zeche zahlen am Ende die Bürger, deren Grundrechte missachtet werden.