Zur erfolgreichen Petition „Strafprozessordnung – Verbot der Vorratsdatenspeicherung“ erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netz- und Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Wir gratulieren den Initiatoren der Petition. Sie ist bereits die zweite Eingabe gegen die Einschränkung von Bürgerrechten in der digitalen Welt, die das nötige Quorum erreicht hat. Das von ihr ausgehende Signal an die Politik ist unmissverständlich: Die Bürgerinnen und Bürger lehnen die pauschale Überwachung ihrer Kommunikation klar ab und sehen schlicht nicht ein, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Dies hat auch gerade eine aktuelle Befragung des Meinungsforschungsinstituts Allensbach gezeigt.

Die Petition, sollte all denjenigen eine Warnung sein, die trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, trotz der nach wie vor anhaltenden Evaluierung der entsprechenden Richtlinie auf europäischer Ebene und trotz der Tatsache, dass ein Beleg für den tatsächlichen Nutzen dieses schweren Eingriffs in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger weiterhin aussteht, noch immer unbeirrt an der Vorratsdatenspeicherung festhalten.
Die Bundesregierung muss das Anliegen der Petenten endlich ernst nehmen und sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie einsetzen.

Der Erfolg der Petition zeigt: Wenn die Menschen in unserem Land die Möglichkeit bekommen, mitzureden, mitzugestalten und mitzuentscheiden, nutzen sie diese Chance mit viel Engagement und Energie. Innerhalb von drei Wochen ist es gelungen, 50.000 Bürgerinnen und Bürger zur Mitzeichnung zu bewegen. Ab dieser Marke führt der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durch. Das Petitionsrecht ist ein wichtiges Instrument, um Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger erfahrbar zu machen.