Zu den geplanten Verschärfungen des Geldwäschegesetzes erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die Pläne der Bundesregierung zielen auf eine völlig unverhältnismäßige Überwachung der gesamten Internetwirtschaft. Zudem gefährden sie den Wachstumsmarkt entsprechender anonymer Zahlungsmodelle nachhaltig. Für die tatsächliche Verfolgung von Geldwäschern bringt das Vorhaben hingegen nichts. Stattdessen überzieht es selbst Kleinhändler mit bürokratischen Vorgaben.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen künftig sämtliche Prepaidkarten wie auch aufladbare Geldkarten nur noch gegen Vorlage des Personalausweises erhältlich sein, völlig unabhängig von der Höhe des damit zur Verfügung stehenden Betrages. Käuferinnen und Käufer werden namentlich registriert und ihre Daten gespeichert. Die geplante Verschärfung des Geldwäschegesetzes schießt damit deutlich über das Ziel hinaus.

Wenn im Internet selbst der Download zu Kleinstbeträgen nur noch mit Kreditkarte möglich ist, vervielfältigen sich die Risiken des Datenmissbrauches für Nutzerinnen und Nutzer. Das hat nicht zuletzt der Fall des gehackten Sony Playstation Netzwerks gezeigt.

Die Möglichkeit anonymer Nutzung von Angeboten und Diensten des Internets wird vom Gesetzgeber bislang explizit und aus gutem Grund gefordert: Die Regelung soll einen besseren Schutz der Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb anonyme Bezahlmethoden jetzt faktisch gekippt werden sollen. Wir werden uns für die Beibehaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen einsetzen.