Zum Streit um die anlasslose Massenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Bundesminister Friedrich will weiterhin die anlasslose sechsmonatige Massenspeicherung der Verkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus besteht er auf umfangreiche Zugriffsmöglichkeiten der Behörden auf die erzwungenen Datensätze, in bestimmten Fällen auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Die halbgaren Änderungsvorschläge aus dem Hause Friedrich bleiben den Nachweis der Umsetzbarkeit schuldig. Der Innenminister verkauft seine Maximalforderungen und Verschärfungen zulasten der Bürgerrechte als Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. Das ist unredlich und falsch. Die von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Alternative der Sicherungsanordnung für ansonsten zu löschende Daten (Quick Freeze) wird offenbar gleich mit übernommen und auf drei Monate Speicherdauer verschärft.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Aufhebung des damaligen Speichergesetzes lediglich Mindestanforderungen, die in jedem Fall gewahrt bleiben müssen, und eine rote Linie skizziert. Dabei hat das Gericht zahlreiche zusätzliche Anforderungen benannt, auf die Friedrichs Vorschläge mit keinem Wort eingehen. Das Gericht fordert eine zwingende „Überwachungsgesamtrechnung“, bevor verpflichtende Massenspeicherungen angeordnet werden und stellt zusätzliche Anforderungen an die Datensicherheit. Bis heute liegen keine Entwürfe vor, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts angemessen Rechnung tragen.

Die ständige Eskalation des Bundesinnenministers zeigt eine bedauerliche Ignoranz gegenüber der Aufgabe, sich schützend vor die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Die Umsetzungsfrist der EU-Kommission gibt keinerlei Anlass, in hysterische Wallungen zu verfallen. Die Fristsetzung mutet angesichts der eigenen, ambivalenten Haltung der Kommission zur Vorratsdatenspeicherung merkwürdig an.

Die Umsetzung einer verfassungsrechtlich so fragwürdigen Richtlinie, die bereits im Sommer novelliert werden soll und überdies dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorliegt, ist schlicht grober Unfug.