Zu Presseberichten, wonach es keine Ausstiegsklausel aus dem Staatsvertrag zur Fehmarnbelt-Querung gäbe, erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Konstatin von Notz:

Dass der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark nicht einseitig kündbar ist, ist nun wirklich keine neue Erkenntnis des jüngsten Dialogforums. Diese Frage, das weiß jeder der sich mit der Materie auseinandergesetzt hat, war bereits Gegenstand mehrerer Untersuchungen.

Darauf, dass das Land Schleswig-Holstein nicht Vertragspartner ist, weisen wir Grünen seit langem hin. Und genau deswegen fordern wir auch die Bundesregierung als Vertragspartner auf, mit Hinweis auf die massiv veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen des Projekts in Neuverhandlungen zu treten – wie es § 22 des Staatsvertrag explizit vorsieht.

Auch Bundesrechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages fordern die Bundesregierung seit langem auf, Neuverhandlungen mit der dänischen Seite aufzunehmen und endlich eine aktualisierte Datenlage vorzulegen.

Durch ihre beharrliche Weigerung zeigt die Bundesregierung nur, dass sie an einer bedarfsgerechten und an realen Gegebenheiten orientierten Verkehrspolitik kein Interesse hat. Wer nun so tut, als gäbe es keinerlei Möglichkeiten aus dem Staatsvertrag auszusteigen, versucht die Menschen für dumm zu verkaufen. Ein Blick in den Staatsvertrag genügt, um sich vom Gegenteil zu überzeugen.