Zu den veröffentlichten Ergebnissen des KfW-Kommunalpanel 2012 erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Konstantin von Notz:

Das Ergebnis der KFW-Umfrage zeigt: Die finanziellen Nöte der Kommunen sind noch lange nicht überwunden. Jubelrufe über den erfreulichen kommunalen Jahresabschluss 2012 nach Jahren hoher Neuverschuldung waren vollkommen verfehlt. Das Jahresergebnis wurde auf Kosten von Zukunftsinvestitionen erzwungen.

Das beweisen nicht nur Studien, sondern die täglichen Sorgen und Nöte in der schleswig-holsteinischen Kommunalpolitik: Dort, wo staatliches Handeln für die Menschen konkret wird, dort, wo unser demokratisches Gemeinwesen mit viel ehrenamtlichem Engagement beginnt, werden wichtige gesellschaftlichen Aufgaben abgeladen und ist zugleich der Spardruck am größten: So müssen die kommunalen Bildungs- und Jugendeinrichtungen für die Fehler an anderer Stelle herhalten – dabei werden die umso größeren Folgekosten kaputt gesparter Schulen und Jugendtreffs nur an die nächsten Generationen weitergereicht.

Die kommunalpolitische Bilanz von vier Jahren Schwarz-Gelb ist entsprechend verheerend: Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr wird nicht ausreichend mitfinanziert. Die Mittel für Städtebauförderung werden um 20 Prozent gesenkt. Außerdem entziehen Steuergesetze zwischen 2010 bis 2013 den Kommunen insgesamt ca. 5,2 Milliarden Euro. Allein das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sorgt für kommunale Mindereinnahmen in Höhe von jährlich ca. 1,3 Milliarden Euro. Einziger Tropfen auf den heißen Stein ist die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. Aber Schwarz-Gelb feiert sich hierfür völlig zu Unrecht. Denn rot-grüne Länder mussten im Vermittlungsausschuss für diese Entlastung hart streiten.

Wir brauchen eine nachhaltige finanzielle Entlastung für die Kommunen. Deshalb schlagen wir vor:

1. Den Bundesanteil bei den Kosten der Unterkunft von 25,1 Prozent auf 37,7 Prozent anzuheben und die Eingliederungshilfe in ein Bundesteilhabegesetz zu überführen.

2. Die Finanzierung des Bundes bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr um eine Milliarde zu erhöhen.

3. Den Kommunen zusätzlich ca. 2,1 Milliarden durch eine reformierte Einkommensbesteuerung zur Verfügung zu stellen.

4. Die Mittel für die Städtebauförderung zu erhöhen.