Die insgesamt 37 Mitglieder des in der 18. Wahlperiode um die Verbraucherschutz-Zuständigkeit erweiterten Rechtsausschusses beraten Gesetzgebungsvorhaben zu allen Bereichen der Rechts- und Verbraucherschutzpolitik, u. a. zum Verfassungs-, Zivil- und Strafrecht. Er wird in dieser Legislatur durch Renate Künast aus der Grünen Bundestagsfraktion geleitet.
Die bearbeiteten Themen reichen weit über die nationale Dimension hinaus: So wird auch die europäische Rechtspolitik für die Arbeit des Rechtsausschusses immer wichtiger. Denn durch den Vertrag von Lissabon wurden die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags weiter gestärkt. Der Rechtsausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Fragen des Verbraucherschutzes verfolgt die Grüne Bundestagsfraktion seit Langem. In einer ausdifferenzierten Gesellschaft und globalisierten Welt(wirtschaft) werden Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucher und Verbraucherinnen immer schwieriger zu durchschauen. Mit der fast alle Lebensbereiche umfassenden Digitalisierung und wachsenden Internetwirtschaft steht insbesondere der digitale Verbraucherschutz vor großen, grenzübergreifenden Herausforderungen. Neben der Verbraucheraufklärung ergibt sich daraus insbesondere auch ein juristischer Klärungsbedarf.
Die grüne Bundestagsfraktion vertrete ich im Auschuss für Recht und Verbraucherschutz als stellvertretendes Mitglied. Weitere Informationen findet Ihr hier.