Artikel 10 Grundgesetz Post- und Fernmeldegeheimnis


Artikel 10, Absatz 1 Grundgesetz: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Zur Überwachung von Internet-Kommunikation durch den britischen Geheimdienst erklären Renate Künast, Fraktionsvorsitzende, und Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die neuen Erkenntnisse sind Symbol einer ernsten Krise unserer demokratischen Prinzipien in Europa und Deutschland. Hier geht es nicht um Hollywood, diese Überwachung ist bittere Realität.

Massenhaft, anlass- und schwellenlos werden alle Bürgerinnen und Bürger zu Verdächtigen degradiert. Diese Praktiken sind klar völkerrechtswidrig. Wer so überwacht wird, ist nicht frei.

Wir fordern daher, die Ausweitung des Kommunikationsgeheimnisses aus Artikel 10 GG auf die Internetkommunikation. Die vollständige Überwachung von Kommunikation – Deep packet inspection – gehört geächtet.

Der Präventionsstaat war gedanklich bereits in den 80er Jahren entworfen. Das so praktizierte Risikopräventionsdenken entzieht sich grundsätzlich einer rechtlichen Bindung. Wir wollen eine schnelle Aufklärung über diese Methoden und welche Rolle die deutschen Dienste in den internationalen Überwachungsstrukturen spielen.

Unsere Frage muss lauten: Wie viel Sicherheit verträgt die Freiheit?