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Datenschutzskandale: Was wusste und tat das Bundeskanzleramt?

Zu jüngsten Erkenntnissen hinsichtlich der Totalüberwachung durch die Geheimdienste erklärt der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion, Dr. Konstantin von Notz:

Bezeichnenderweise hat die Bundeskanzlerin am Wochenende beim späten Eingeständnis, der von Edward Snowden aufgedeckte Datenskandal müsse Konsequenzen haben, keinen einzigen Vorschlag gemacht, der die eigentlich verantwortlichen Geheimdienste betrifft.

Dabei sind es die Geheimdienste, einschließlich des Bundesnachrichtendienstes (BND), die außer Kontrolle geraten sind und den Boden rechtsstaatlichen Handelns verlassen haben. Frau Merkel versucht immer noch davon abzulenken, dass die Verantwortung für die Geheimdienstkoordination direkt in ihrem Hause liegt. Es steht der begründete Verdacht im Raum, dass der BND und andere Sicherheitsbehörden in Kooperation mit anderen Geheimdiensten systematisch den deutschen Grundrechtsschutz aushebeln. Das wäre strukturell organisierter Verfassungsbruch und müsste weitestgehende Konsequenzen haben. Das Bundeskanzleramt muss erklären, seit wann, zu welchen Anlässen, unter welchen Voraussetzungen und wie häufig der BND mit welchen Anfragen an die NSA herangetreten ist und welche Art von Informationen man erhalten hat. Diese Informationen gehören in die Öffentlichkeit.

Das Bundeskanzleramt trifft eine Schutzpflicht hinsichtlich der Souveränität bundesdeutscher Infrastruktur und hinsichtlich der Wahrung der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Die jüngsten Relativierungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Friedrich und Merkel sind unerträglich und offenbaren ein mit nichts zu rechtfertigendes Einverständnis mit der uns alle betreffenden Totalüberwachung. Sollte es eine Mitwisserschaft des Bundeskanzleramtes hinsichtlich der Totalüberwachung unserer Kommunikationsinfrastruktur geben, muss dies zwingend auch personelle Konsequenzen haben.