Zum heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz erklären Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit:

Die Große Koalition bleibt ihrer Linie massiver Angriffe auf die Bürgerrechte treu. Sie ignoriert weiterhin die sich aufdrängenden Konsequenzen aus den Skandalen um NSU und NSA. Nach den ebenfalls fragwürdigen Antiterrorpaketen von Bundesjustizminister Maas legt jetzt Bundesinnenminister de Maizière nach: Sein Paket ist ein schwerer Schlag gegen die Bürgerrechte.

Dass die strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf der Glasfaser sogar noch ausgeweitet werden soll, ist ein Affront gegen den 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser Vorschlag betrifft die Bürgerinnen und Bürger potentiell aller EU-Mitgliedstaaten und ist in dieser Gestalt aus unserer Sicht schlicht verfassungswidrig.

Die pauschale Legalisierung von V-Leuten für den Verfassungsschutz wirft angesichts weitreichender Ausnahmeklauseln, mangelnder zeitlicher und inhaltlicher Begrenzungen auch für das laufende NPD-Verfahren gravierende, bislang durch die Bundesregierung ungeklärte Fragen auf.

Bleibt es bei dieser Nicht-Regelung, dulden wir weiter das höchst fragwürdige Instrument der V-Leute beim Verfassungsschutz. Das ist unverantwortlich und zeigt, dass Union und SPD ganz offensichtlich nicht bereit sind, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und Konsequenzen aus den NSU- und NSA-Skandalen zu ziehen.