Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert.
Die juristischen Dienste sowohl des Rates der EU als auch des Europäischen Parlaments halten die EU-Richtlinie bis heute für rechtswidrig. Das Fluggastdatenabkommen der EU mit Kanada liegt derzeit zur Überprüfung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im September vergangenen Jahres erklärte der Generalanwalt des EuGH in einer Stellungnahme bereits, dass er das Abkommen in dieser Form für mit dem EU-Recht unvereinbar halte.
Verdachtsunabhängig müssen laut Richtlinien-Vorgaben von allen Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie in ein Flugzeug steigen, 60 Datenkategorien gespeichert werden, darunter sämtliche Kontaktangaben, Sitzplatz, Gepäck bis hin zu den Sachbearbeiterinnen und -bearbeiten des Reisebüros. Doch der Entwurf der Bundesregierung geht noch weiter: Denn während die EU-Richtlinie die Speicherung der Fluggastdaten nur von aus der EU und in die EU gehenden Flügen vorschreibt, plant sie zusätzlich die Speicherung von Flugdaten innerhalb der EU. Sammeln soll diese Massendaten eine beim BKA angesiedelte Zentralstelle. Allein die Errichtung dieser Stelle soll sage und schreibe 78 Millionen Euro kosten. Der laufende Betrieb wird mit mindestens weiteren 65 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Das ist absurd.
Die anlasslose Analyse und Speicherung von Fluggastdaten aller Reisenden hilft nicht weiter. Es ist ein teures Placebo, das nach Schätzungen der Europäischen Kommission etwa 500 Millionen Euro kosten wird. Geld, das bei den Polizeibehörden fehlt, die diese und alle anderen Daten auswerten und entsprechende Verdachtsmomente nachverfolgen müssen. Die zusätzlichen Datenmassen aus den PNR-Systemen werden diesen Ermittlern keine Hilfe sein, sondern den Daten-Heuhaufen nur weiter vergrößern. Sinnvoll wäre stattdessen, dass sich Polizei und Ermittlungsbehörden auf Risikoflüge zum Beispiel aus der Türkei und Syrien konzentrieren.
Dennoch verabreicht die Bundesregierung unserem Rechtsstaat erneut eine Dosis Gift fortschleichender Präventivüberwachung. Sie konzentriert sich gerade nicht auf Personen, die verdächtig sind. Sie schafft Datenberge von uns allen, von 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern. Deswegen machen wir nicht mit.
Hier könnt ihr meine Rede zum Fluggastdatengesetz nachschauen: