Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht ein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, dass die Bundesregierung umfassend auf Anfragen von Abgeordneten und Fraktionen im Deutschen Bundestag antwortet. Anders kann parlamentarische Kontrolle in der Demokratie nicht funktionieren. Dennoch antwortet die Bundesregierung seit langem in vielen Fällen nicht oder nur unzureichend. In der vorletzten Legislaturperiode hat die Fraktion bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten (Geheimdienstbereich), in dem das verfassungswidrige Verhalten der Bundesregierung festgestellt wurde.

Beitrag in der tagesschau vom 09.05.2017 ab Minute 3:00
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-19693.html

Das Antwortverhalten der Bundesregierung ist jedoch weiterhin zu beanstanden, wie auch der Präsident des Deutschen Bundestages festgestellt hat. Deshalb hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und einige ihrer betroffenen Abgeordneten bei zwei Themen (Deutsche Bahn, Finanzmarktkrise), in denen die Antwortpraxis besonders kritikwürdig ist, dieses Verhalten der Bundesregierung erneut beim Bundesverfassungsgericht angegriffen.

Weitere Informationen unter https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/fraktion-aktuell/bundesregierung-verweigert-parlament-permanent-notwendigste-informationen.html