Kaum ist ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Gesetz in Kraft getreten, geht es der CDU schon nicht mehr weit genug. Mit dem sogenannten „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ (pdf) erhielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst vor wenigen Wochen die Erlaubnis, Handys von Asylsuchenden mit ungeklärter Identität überprüfen zu dürfen. Der Zugriff kann ohne einen richterlichen Vorbehalt durch Volljuristen und -juristinnen des BAMF erfolgen.

Schon allein mit dieser Regelung suchte die Bundesregierung wieder einmal den Konflikt mit dem Grundgesetz. Nicht ohne Grund haben wir strenge Vorgaben für den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmung, dem Telekommunikationsgeheimnis und dem Schutz auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Diese Rechte gelten als Menschenrechte und nicht nur für Deutsche.

Die Regelung, dass Datensätze aus Handys von Asylsuchenden ohne deren Zustimmung lediglich zur Arbeitserleichterung des BAMF sogar ohne Richtervorbehalt durch Volljuristen erhoben werden können, ist bereits verfassungsrechtlich hochproblematisch. Und selbst diese verfahrensrechtliche Einschränkung will die CDU nun aufheben. Das ist absurd: Man sollte sich vor Augen führen, dass ein Asylsuchender, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, dann noch deutlich schlechter gestellt wird als ein Beschuldigter im Strafverfahren, dessen Handy beschlagnahmt wird. Denn dies muss ein Richter anordnen – und hier besteht immerhin ein Anfangsverdacht einer Straftat.