Automatisch und ungefragt gefilmt und erfasst werden – nur weil Du einen Zug erreichen willst? Diese orwellsche Vision ist zumindest probeweise für eine Gruppe aus Testpersonen am Berliner Bahnhof Südkreuz Realität geworden. Neben den bürgerrechtlichen Bedenken ist aber auch die konkrete Rechtsgrundlage zweifelhaft. Zudem wurden mehr Daten gesammelt, als die Testpersonen zuvor eingewilligt hatten. Bei einem vor dem Wahlkampf durchgedrückten und so schlampig geplanten Prestigeprojekt stellen sich viele Fragen. Auch an den Bundesinnenminister, der heute vor Ort war.

Hier findet Ihr Konstantins Pressemitteilung:

Zum Besuch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière beim Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Das Pilotprojekt zur Videoüberwachung mit Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz ist nichts anderes als ein rechtlich hochproblematisches Wahlkampfmanöver des Innenministers zulasten von Bürgerrechten. Dass nunmehr offenbar mehr Daten gesammelt werden, als abgesprochen war, macht dies nur noch deutlicher. Die uralte Norm des § 27 BPolG bietet rechtlich und inhaltlich keine ausreichende Grundlage für das Projekt, weil sie den Einsatz dieser modernen Technik zur Gesichtserkennung nicht trägt. Die Einwilligungserklärung der Testpersonen ist unzureichend, da es ihr an Transparenz darüber fehlt, welche Software mit welchen Möglichkeiten ihre Daten aufzeichnet und sie folglich auch die Dimension ihrer Einwilligung nicht einschätzen können. Das massenhafte Erfassen aller Menschen, die im öffentlichen Raum unterwegs sind, um diese Daten dann abzugleichen, ist ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte. So einen Feldversuch kann man nicht einfach ohne ausreichende wissenschaftliche Vorbereitung und ohne Gesetzesgrundlage durchführen. Das Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz muss abgebrochen werden.