Zum Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zu terroristischen Online-Inhalten erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Die Europäische Kommission hat Recht, wenn sie sagt: Das Netz darf nicht gekapert werden, Kinder und alle anderen Nutzerinnen und Nutzer müssen vor terroristischen Inhalten geschützt werden.
Der Kampf gegen Terrorismus muss entschlossen geführt werden. Auch online muss der Verbreitung terroristischer Inhalte mit der notwendigen Entschlossenheit Einhalt geboten werden. Gleichzeitig ist es zwingend notwendig, besonnen und rechtsstaatlich vorzugehen.
Die bisherigen Bemühungen der Unternehmen, terroristische Inhalte schnellstmöglich zu entfernen, reichen nicht aus. Zudem sind sie weitgehend intransparent. Hier brauchen wir Vorgaben für ebenso rechtsstaatliche wie nachvollziehbare und zumindest zwischen den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmte Verfahren. Mit ihren Vorschlägen zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte schießt die Kommission leider weit übers Ziel hinaus.
Die Vorgabe, innerhalb einer Stunde nach Kenntnisnahme entsprechende Inhalte zu entfernen, wird absehbar dazu führen, dass es zu einem massiven Overblocking kommt. Zudem können derart kurze Fristen absehbar nur mit Hilfe des Einsatzes automatisierter Verfahren eingehalten werden. Entsprechende Programme sind bislang höchst fehleranfällig.
Angesichts der bisherigen Unzulänglichkeiten automatisierter Filtertechniken braucht es daher zwingend Verfahren zur Überprüfung gelöschter Inhalte. Der notwendige Kampf gegen Terrorismus darf nicht dazu führen, dass die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit gefährdet wird, wenn fälschlicherweise Inhalte gelöscht oder Accounts gesperrt werden.