Zu der jüngsten Mitteilung der Europäischen Kommission zum Finanzierungsmodell der festen Fehmarnbelt-Querung und zur Zulässigkeit des dänischen Staatsbeihilfenmodells erklärt Konstantin von Notz, MdB und langjähriger Kritiker der Fehmarnbelt-Querung:

Die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüße ich. Sie hat das Staatsbeihilfenmodell des dänischen Staats zwar nicht für gänzlich unzulässig erklärt, aber klare Begrenzungen festgelegt. Die Kommission bewertet das Finanzierungsmodell als staatliche Beihilfe – somit unterliegt das Modell auch einem klareren Rechtsrahmen. Diesen muss vor allem die dänische Seite ab sofort beachten.

Die Begrenzungen bezüglich der Höhe und der Zeit von Beihilfen sorgt für mehr Klarheit. Ob das Projekt Fehmarnbelt-Querung im Rahmen dieser Vorgaben tatsächlich noch wirtschaftlich umzusetzen ist, wird die Zukunft zeigen. Dies wird maßgeblich auch von den Entscheidungen unabhängiger Gerichte und daraus resultierender, weiterer Verzögerungen abhängig sein.

Unabhängig von dieser vor allem die dänische Seite betreffenden Fragen ist jedoch schon heute klar, dass die Hinterlandanbindung der Querung für den deutschen Steuerzahler extrem teuer und die Belastung für die Anwohner entlang der Trasse massiv wird. Zur Erinnerung: Die Frage des zusätzlichen Lärmschutzes hat die Große Koalition bis heute nicht beantwortet.

Bundesregierung und Verkehrsministerium müssen die Schönrechnerei endlich beenden und ihrerseits Klarheit bezüglich der Realisierung des Projekts schaffen.